Gründungsstipendien

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit

Worum es geht

Wenn Sie ein neues, innovatives Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern gründen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Ihrem Gründungsvorhaben in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft. Ihre Gründung ist nachhaltig und hat einen hohen Innovationsgehalt.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zum Lebensunterhalt.

Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.200 für maximal 18 Monate. Außerdem können Sie einen Kinderzuschlag von EUR 100,00 je Kind und Monat erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektidee bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) ein. Wenn Ihre Projektidee positiv bewertet wurde, können Sie anschließend Ihren Antrag bei der GSA stellen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind und ein neues Unternehmen gründen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Hauptwohnsitz und der Betriebssitz des zu gründenden oder bereits gegründeten Unternehmens müssen in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
  • Sie müssen fachlich und kaufmännisch für das Gründungsvorhaben geeignet sein.
  • Ihr Gründungsvorhaben muss als Hauptgeschäftsgrundlage neuartige Produkte oder Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Diese sollen besonders auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen oder Forschungsergebnissen basieren.
  • Mit der Existenzgründung müssen Sie sich eine Vollerwerbsexistenz aufbauen, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
  • Sie müssen den Innovationscharakter Ihres Produktes oder Ihrer Dienstleistung durch eine fachliche Stellungnahme belegen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

19055 Schwerin

0385 557750

www.gsa-schwerin.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gründungsstipendien von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizens.