Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Sachsenkredit Gründen und Wachsen

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen oder Betriebsmittel in der Gründungs- und Wachstumsphase finanzieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zins- oder Tilgungszuschüsse für ein Darlehen erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen.

Sie erhalten die Förderung für

  • den Aufbau oder die Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz,
  • die Übernahme im Rahmen einer Unternehmensnachfolge,
  • den Erwerb einer tätigen Beteiligung,
  • Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
  • Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen,
  • den Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,
  • Betriebsmittel.
  • Sie erhalten einen Zins- oder Tilgungszuschuss für Ihr Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens muss mindestens EUR 20.000 und darf höchstens EUR 5 Millionen betragen.

Der Tilgungszuschuss beträgt bei

  • Investitionsdarlehen 5 Prozent der Darlehenssumme (Basissatz). Der Basissatz wird für bestimmte Vorhaben durch Boni auf bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme erhöht;
  • Betriebsmittelfinanzierungen 2 Prozent der Darlehenssumme.
  • Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent der Darlehenssumme.
  • Sie erhalten den Zins- beziehungsweise Tilgungszuschuss für den Teil des Darlehens, der nicht durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt wird.
  • Stellen Sie den Förderantrag bitte vor Beginn des Vorhabens bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag weiter an die Sächsische Aufbaubank (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen die Maßnahme oder Investition in Sachsen durchführen.

Als Existenzgründerin und Existenzgründer müssen Sie

  • Ihre selbstständige Tätigkeit auf Dauer anlegen. Die Selbstständigkeit muss Ihren Haupterwerb darstellen;
  • über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für die unternehmerische Tätigkeit verfügen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW-Programm) – Sachsenkredit Gründen und .