Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahmen (DIGI-Zuschuss)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie als kleines und mittleres Unternehmen Modernisierungs-, Anwendungs- und Innovationsprojekte im Bereich der Digitalisierung umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei

der Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie

Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben für die Leistungen externer Anbieterinnen und Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen Hard- und Software.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 4.000 EUR betragen.

Bitte bewerben Sie sich zu festgelegten Stichtagen für eine Antragstellung. Ihren Antrag richten Sie anschließend über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Union sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Hessen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Vorhaben, für die Sie eine Förderung beantragen, sollen einen Digitalisierungsfortschritt in den Bereichen Produktion und Verfahren, Produkte, Prozesse und Dienstleistungen oder Strategie und Organisation Ihres Unternehmens erwarten lassen.
  • Bitte beachten Sie auch die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für die Beschaffung von Kapital (insbesondere Zinsen) sowie die erstattungsfähige Umsatzsteuer.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)

65189 Wiesbaden

+49 611 774-0

www.wibank.de/wibank/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Zuschuss zu Digitalisierungsmaßnahm.