Gründung Innovativ
Worum es geht
Wenn Sie in den letzten 3 Jahren ein kleines (sozial-)innovatives Unternehmen gegründet oder übernommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Brandenburg fördert Ihr (sozial)-innovativ ausgerichtetes Unternehmen in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Sie erhalten einen Förderung für
- Anschaffungs- und Herstellungskosten für Sachanlagevermögen,
- Personalausgaben für neue Arbeitsplätze und für angestellte Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer,
- Beratungsleistungen zur Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen, Verfahren oder Geschäftsmodellen sowie
- externe technische Entwicklungsleistungen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Vereinbaren Sie vor der Antragstellung bitte einen gemeinsamen Termin zur Erstberatung mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Ihre Anfrage für einen Termin zur Erstberatung richten Sie an die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB).
Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das ILB-Kundenportal ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind innovativ ausgerichtete kleine Unternehmen sowie kleine marktorientierte, sozial-innovative Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Brandenburg in den ersten 3 Jahren nach Gründung oder Übernahme.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Unternehmen muss einem der folgenden Cluster zuzuordnen sein:
- Energietechnik,
- Gesundheitswirtschaft,
- IKT/Medien- und Kreativwirtschaft,
- Verkehr/Mobilität/Logistik,
- Optik/Photonik,
- Ernährungswirtschaft,
- Kunststoffe/Chemie,
- Metall,
- Tourismus.
- Ihre Gründung oder Übernahme basiert auf einem neuartigen Produkt, Verfahren oder Dienstleistung.
- Sie haben die Innovation als Gründerin oder Gründer selbst (weiter)entwickelt. Die Innovation weist ein überdurchschnittliches wirtschaftliches Entwicklungs- und Beschäftigungspotenzial auf.
- Die Existenzgründung muss spätestens 1 Jahr nach Beginn der Förderung Ihren Haupterwerb darstellen.
- Bei Personen- und Kapitalgesellschaften müssen Sie oder eine weitere Gründerin oder ein weiterer Gründer im Handelsregister eingetragen und aktiv in der Unternehmensleitung tätig sein. Diese Gründerin oder dieser Gründer muss einen mindestens 10-prozentigen Gesellschaftsanteil besitzen. Keine andere Gesellschafterin oder Gesellschafter darf über einen Stimmenanteil verfügen, der Satzungsänderungen ermöglicht.
Neue Arbeitsplätze werden in Ihrem Unternehmen nur gefördert, wenn
sie in einem unmittelbaren Zusammenhang zur innovativen Leistung des Unternehmens stehen,
ein Arbeitsvertrag von mindestens 1 Jahr Dauer geschlossen wird und
- die Stelle in den 6 Monaten vor Antragstellung nicht anderweitig besetzt war.
- Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gründung Innovativ von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensi.