Gigabitmitfinanzierung
Worum es geht
Wenn Ihr Vorhaben zum Ausbau gigabitfähiger Netze bereits vom Bund gefördert wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitfinanzierung durch das Land Baden-Württemberg erhalten.
Das Land Baden-Württemberg gewährt eine Mitfinanzierung im Rahmen des Bundesprogramms zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0).
Sie bekommen die Förderung für Ihre Ausgaben
- zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen im Rahmen von Nr. 3.1 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0,
- zur Realisierung eines Betreibermodells im Rahmen von Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Das Land erhöht den je nach Art des Vorhabens gewährten Fördersatz des Bundes auf einen Gesamtfördersatz von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dementsprechend beträgt die Höhe des Landeszuschusses 40 Prozent, 30 Prozent oder 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Reichen Sie Ihren Antrag bitte online über das Service-Portal Baden-Württemberg ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahme wird bereits nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 gefördert. Sie können einen entsprechenden Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr oder des von ihm beauftragten Projektträgers vorlegen.
Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft und bepunktet die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens mittels eines Kriterienkatalogs. Der Katalog enthält folgende Kriterien:
- „Nachholbedarf“: hoher Anteil weißer Flecken,
- „Synergienutzung“: verbleibende Versorgungslücken nach bereits realisiertem oder zugesichertem marktwirtschaftlichem bzw. gefördertem Ausbau,
- „Digitale Teilhabe im ländlichen Raum“: Einwohnerdichte,
- „Interkommunale Zusammenarbeit“: gemeindeübergreifende Zusammenarbeit.
- Nicht gefördert wird die Beauftragung von externen Planungs- oder Beratungsleistungen zur Vorbereitung oder bei der Durchführung einer Maßnahme im Rahmen von Wirtschaftlichkeitslücken oder Betreibermodellen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
70173 Stuttgart
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gigabitmitfinanzierung von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, liz.