Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensvermittlung im Rahmen des Netzwerkes Stadt/Land (Förderrichtlinie Netzwerk Stadt/Land)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen der ländliche Raum nachhaltig gestärkt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Studien sowie Modell- und Demonstrationsvorhaben zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Sie erhalten die Förderung in den Themenfeldern

  • kommunale Entwicklung (Grundversorgung, Infrastruktur, Mobilität),
  • Umweltschutz und Ressourcenschonung wie etwa Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz, nachhaltige Energieversorgung,
  • Soziales und Kulturelles wie etwa Gesundheitsversorgung Senioren, Migration,
  • wirtschaftliche Entwicklung wie etwa Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Gewerbe, Agrarstruktur.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, normalerweise jedoch maximal 200.000 EUR.
  • Der Zuschuss soll mindestens 2.000 EUR, für Gemeinden oder Gemeindeverbände mindestens 5.000 EUR betragen.
  • Vor dem Antragsverfahren findet ein vom Netzwerk Stadt/Land vorbereiteter und über das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt ausgeschriebener Wettbewerb statt. Als Sieger des Wettbewerbsverfahrens richten Sie Ihren Antrag an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Zusammenschlüsse oder Partnerschaften, die diese gebildet haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben muss sich auf Sachsen-Anhalt beschränken.
  • Sie müssen ein positives Votum des Netzwerkes Stadt/Land vorlegen, das die Erfüllung der Wettbewerbsmerkmale belegt.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

06118 Halle (Saale)

+49 345 514-0

lvwa.sachsen-anhalt.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gewährung von Zuwendungen zur Begleitung von Entwicklungsvorhaben und Wissensver.