Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in die kommunale Radinfrastruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen, mit denen Sie den Radverkehr in Ihrer Region sicherer, komfortabler und attraktiver machen.
Sie erhalten die Förderung auf Grundlage des Sonderprogramms des Bundes „Stadt und Land“ und im Sinne der Radstrategie des Landes „Ab aufs Rad im echten Norden“ für folgende Investitionen in die Radinfrastruktur:
- Neu-, Um- und Ausbau einschließlich Planungsleistungen und Grunderwerb von Radwegen, -brücken und -unterführungen, Fahrradstraßen und -zonen, Knotenpunkten und Schutzinseln einschließlich Trennung vom Kfz-Verkehr, Beleuchtungsanlagen und Beschilderung,
- Neu-, Um- und Ausbau des ruhenden Verkehrs für Lasten- und Fahrräder einschließlich Planungsleistungen wie diebstahlsichere und standfeste Abstellanlagen oder Fahrradparkhäuser,
- Ihre betrieblichen Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses und der Sicherheit für den Radverkehr,
- Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten unter Berücksichtigung der Verknüpfung mit anderen Mobilitätsformen
- Sanierung und Ertüchtigung von Radwegen beziehungsweise Radinfrastrukturen,
- Beseitigung von Unfallschwerpunkten,
- Fahrradparken und Pedelecparken mit Lademöglichkeit an den Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) mit Bus und Bahn.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten.
- Die Bagatellgrenze beträgt normalerweise EUR 7.500.
- Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Reichen Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens 30.6.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Gemeinde, Kreis und kreisfreie Stadt in Schleswig-Holstein.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie beachten die Verwaltungsvereinbarungen zum „Sonderprogramm Stadt und Land“ des Bundes, die Ziele der Radstrategie Schleswig-Holstein, der Raumordnung und der Landesplanung.
- Ihr Vorhaben muss im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes erfolgen.
- Sie beachten technische, verkehrstechnische und bauvertragliche Regelwerke sowie die Anforderungen zur Barrierefreiheit.
- Sie stellen die Gesamtfinanzierung einschließlich Folgekosten sicher.
- Sie sind Eigentümer oder Eigentümerin der erforderlichen Flächen oder verfügen über hinreichende Rechte für die Ausübung des Gemeingebrauchs.
- Die Maßnahmen müssen sich in der Baulast des Landes, der Gemeinden, Kreise oder kreisfreien Städte befinden.
Nicht gefördert werden:
- Verwaltungskosten Ihrer öffentlichen Verwaltung,
- Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen,
- Radschnellwege im Sinne der „Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017–2030“,
- Maßnahmen, die ausschließlich dem touristischen Verkehr dienen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
24105 Kiel
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in .