Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus)

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Vorhaben, die dem gesellschaftlichen Zusammenhalt dienen.

Die Förderung erhalten Sie für

  • Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wie die Ehrenamtsförderung „Wir für Sachsen“, Fortbildungs-Förderung und die Engagement-Stiftung Sachsen,
  • Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse,
  • Modellprojekte,
  • Projekte der Erinnerungskultur,
  • Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens.

Richten Sie Ihren Antrag

  • im Programmteil „Wir für Sachsen“ bis zum 31.10. für das folgende Jahr an die Bürgerstiftung Dresden,
  • Maßnahmen im Fortbildungs-Förderungsprogramm sowie die Engagement-Stiftung Sachsen bis zum 30.9. an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),
  • für ein Projekt von besonderem sozialpolitischem Interesse bis zum 30.9. für die folgende 1. Jahreshälfte und bis zum 31.3. für die folgende 2. Jahreshälfte an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),
  • für ein Projekt der Erinnerungskultur ohne festen Antragstermin an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB),
  • für Maßnahmen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bis zum 30.9. des Vorjahres oder vor Beginn des nächsten Bewilligungszeitraumes an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
  • Das Staatsministerium für Soziales und und Gesellschaftlichen Zusammenhalt veröffentlicht separate Förderbekanntmachungen mit genauen Bestimmungen für Modellprojekte.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind abhängig nach Art des Vorhabens

  • die Spitzenverbände und örtlichen Träger der freien Wohlfahrtspflege sowie Kirchengemeinden,
  • gemeinnützige Stiftungen, Verbände, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,

Kommunen

im Freistaat Sachsen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Für den Programmteil „Wir für Sachsen“ gilt:

  • Das bürgerschaftliche Engagement muss durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat betragen.
  • Die ehrenamtlich tätigen Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben.
  • Je nach Programmbereich müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie dürfen für Ihr Projekt keine andere Förderung des Freistaates Sachsen in Anspruch nehmen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus) von Bundesministerium für Wirtschaft.