Genossenschaftliches Wohnen
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um das Genossenschaftswesen zu stärken und preiswerten Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen bereitzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie bei genossenschaftlichen Wohnungsprojekte.
Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie den Erwerb von Wohnungsbestand.
Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin zugunsten Dritter können Sie die Förderung als Teil der Finanzierung in Anspruch nehmen.
Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen.
Für Neubauvorhaben können Sie ein Darlehen zur Ergänzung des Eigenkapitals erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 21.000 je im Objekt geschaffener Wohneinheit. Außerdem können Sie ein Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019) erhalten.
Wenn Sie Wohnungsbestand erwerben, wird über die Höhe des Darlehens im Einzelfall nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens entschieden.
Ihren Antrag stellen Sie frühzeitig, bei Neubauten vor Baubeginn, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Wird der Antrag positiv beschieden, schließt die Investitionsbank Berlin (IBB) mit Ihnen den Fördervertrag ab.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Antragsberechtigt sind:
- im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.) sowie
- Genossenschaften in Gründung (i.G.), zum Beispiel durch die Mieter eines Objekts, wenn die Eintragung in das Genossenschaftsregister zügig erwirkt werden kann.
- Ihr Wohnraum muss in Berlin liegen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Bauvorhabens sicherstellen und mindestens 10 Prozent Eigenkapital bereitstellen.
- Sie müssen eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren einhalten.
Für Neubauten gilt:
- Sie müssen über das zu bebauende Grundstück verfügungsberechtigt sein (Eigentum oder Erbbaurecht).
- Sie müssen mindestens 30 Prozent Ihrer Wohnungen als sozialen Wohnraum schaffen.
- Sie müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Sie müssen eine Vorentwurfsplanung vorlegen und an ein projektleitendes Architekturbüro gebunden sein.
- Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einem Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019).
Für Bestandsbauten gilt:
- Sie müssen eine schriftliche Einverständniserklärung gegenüber der Mietergemeinschaft über die Verkaufsbereitschaft einschließlich einer Angabe zur Höhe des erwarteten Kaufpreises vorlegen.
- Spätestens bei Bezugsfertigkeit dürfen keine anderweitigen Zweckbindungen vorliegen.
- Für mindestens 25 Prozent der Wohnungen in dem geförderten Objekt müssen Sie Mietpreis- und Belegungsbindungen begründen. Dies erfolgt bei Neuüberlassung beziehungsweise Bewohnerwechsel.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
10707 Berlin
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Genossenschaftliches Wohnen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.