Genossenschaftliches Wohnen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Förderart
Darlehen
Region
Berlin
Fördergeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand
09.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, um das Genossenschaftswesen zu stärken und preiswerten Wohnraum für Haushalte mit geringen Einkommen bereitzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsloses Darlehen erhalten.

Das Land Berlin unterstützt Sie bei genossenschaftlichen Wohnungsprojekte.

Die Förderung erhalten Sie für den Neubau von Wohnungen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie den Erwerb von Wohnungsbestand.

Auch bei Ausübung eines Vorkaufsrechts des Landes Berlin zugunsten Dritter können Sie die Förderung als Teil der Finanzierung in Anspruch nehmen.

Sie erhalten die Förderung als zinsloses Darlehen.

Für Neubauvorhaben können Sie ein Darlehen zur Ergänzung des Eigenkapitals erhalten. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 10 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 21.000 je im Objekt geschaffener Wohneinheit. Außerdem können Sie ein Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019) erhalten.

Wenn Sie Wohnungsbestand erwerben, wird über die Höhe des Darlehens im Einzelfall nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit Ihres Vorhabens entschieden.

Ihren Antrag stellen Sie frühzeitig, bei Neubauten vor Baubeginn, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Wird der Antrag positiv beschieden, schließt die Investitionsbank Berlin (IBB) mit Ihnen den Fördervertrag ab.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind:

  • im Genossenschaftsregister eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.) sowie
  • Genossenschaften in Gründung (i.G.), zum Beispiel durch die Mieter eines Objekts, wenn die Eintragung in das Genossenschaftsregister zügig erwirkt werden kann.
  • Ihr Wohnraum muss in Berlin liegen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Bauvorhabens sicherstellen und mindestens 10 Prozent Eigenkapital bereitstellen.
  • Sie müssen eine Mietpreis- und Belegungsbindung von 30 Jahren einhalten.

Für Neubauten gilt:

  • Sie müssen über das zu bebauende Grundstück verfügungsberechtigt sein (Eigentum oder Erbbaurecht).
  • Sie müssen mindestens 30 Prozent Ihrer Wohnungen als sozialen Wohnraum schaffen.
  • Sie müssen die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
  • Sie müssen eine Vorentwurfsplanung vorlegen und an ein projektleitendes Architekturbüro gebunden sein.
  • Die Förderung erfolgt nur in Verbindung mit einem Darlehen nach den Wohnungsbauförderungsbestimmungen (WFB 2019).

Für Bestandsbauten gilt:

  • Sie müssen eine schriftliche Einverständniserklärung gegenüber der Mietergemeinschaft über die Verkaufsbereitschaft einschließlich einer Angabe zur Höhe des erwarteten Kaufpreises vorlegen.
  • Spätestens bei Bezugsfertigkeit dürfen keine anderweitigen Zweckbindungen vorliegen.
  • Für mindestens 25 Prozent der Wohnungen in dem geförderten Objekt müssen Sie Mietpreis- und Belegungsbindungen begründen. Dies erfolgt bei Neuüberlassung beziehungsweise Bewohnerwechsel.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 09.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

10707 Berlin

030 901394767

www.stadtentwicklung.berlin.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Genossenschaftliches Wohnen von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Verwandte Programme

Was wir im selben Durchgang prüfen würden.

Investition & FinanzierungDarlehenBerlinErwerb von Geschäftsanteilen von WohnungsbaugenossenschaftenWenn Sie im Besitz eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) sind und einen Geschäftsanteil an einer Wohnungsbaugenossenschaft kaufen möchten, um eine Wohnung zu beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenInvestition & FinanzierungDarlehenZuschussBerlinIBB Wohnungsneubaufonds – Soziale Wohnraumförderung des Miet- und Genossenschaftswohnungsbaus in BerlinWenn Sie Geschosswohnungen errichten oder Bestandsimmobilien aus- oder umbauen, eine Nutzung hin zu Wohnraum ändern oder eine neu zu errichtende Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenMenschen & QualifizierungDarlehenBerlinIBB Altersgerecht WohnenWenn Sie Wohnungen barrierearm oder altersgerecht umbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.Investitionsbank Berlin (IBB)Investition & FinanzierungDarlehenBerlinIBB FörderergänzungsdarlehenWenn Sie bei der Nutzung von Förderprogrammen im Bereich Wohnungsbau eine Finanzierungslücke schließen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Ergänzungsdarlehen erhalten.Investitionsbank Berlin (IBB)Energie, Umwelt & FlächeZuschussBerlinIBB Soziale WohnraummodernisierungWenn Sie die umfängliche energetische Sanierung von Mietwohnungsbeständen zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen in Berlin planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und WohnenEnergie, Umwelt & FlächeDarlehenBerlinIBB WEG-Finanzierung – Finanzierung von Maßnahmen am GemeinschaftseigentumWenn Sie Maßnahmen am Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.Investitionsbank Berlin (IBB)

Mehr in der Förderdatenbank: Förderprogramme in Berlin · Förderprogramme für Wohnungsbau & Modernisierung