Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben planen, die durch Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement der Sicherung des sozialen Zusammenhalts und der Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Kommune, Verband der Wohlfahrtspflege, kirchliche Organisation oder Kammer bei der Durchführung von Modellprojekten zur Stärkung von Nachbarschaften und Wohnquartieren durch Integration und der Teilhabe.

Sie erhalten die Förderung

  • für den Auf- und Ausbau von Strukturen der Gemeinwesenarbeit und des Quartiersmanagements sowie
  • bei bereits etablierter Gemeinwesenarbeit oder etabliertem Quartiersmanagement für weiterführende Vorhaben, darunter unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung von Bildungs- und Beschäftigungschancen durch niedrigschwellige Angebote für alle Generationen oder zur Verbesserung der quartiersbezogenen Zusammenarbeit der Gemeinwesenarbeit mit weiteren Akteurinnen und Akteuren vor Ort und in der Gesamtkommune.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal EUR 60.000 für ein Projekt und EUR 120.000 für mehrere Projekte für einen Förderzeitraum von 36 Monaten.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000 beziehungsweise bei EUR 25.000 für Gemeinden.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Bevor Sie Ihren Antrag dort stellen, müssen Sie eine „Inhaltliche Projektdarstellung“ bei der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V. einreichen.
  • Lassen Sie sich im Vorfeld bitte frühzeitig durch die NBank und die LAG beraten.
  • Die Bewertung Ihres Antrags erfolgt im Rahmen von Wettbewerben. Die Stichtage werden im Internet veröffentlicht.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise,
  • juristische Personen des privaten Rechts mit einem vorrangig nicht auf wirtschaftliche Tätigkeit gerichteten Zweck,

Verbände der Wohlfahrtspflege sowie

kirchliche Organisationen und Kammern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Maßnahmen, für die Sie die Förderung erhalten, müssen zielgerichtet in einem sozialräumlich abgegrenzten Projektgebiet (Quartier) stattfinden.
  • Es muss Einvernehmen mit der Gemeinde für die geplanten Projekte bestehen.
  • Sie dürfen maximal ein Drittel Ihrer Gesamtausgaben für Sachmittel und investive Ausgaben verwenden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

30177 Hannover

0511 300319913

www.nbank.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gemeinwesenarbeit und Quartiersmanagement – Gute Nachbarschaft von Bundesministe.