Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RIGA) – Gewerbliche Wirtschaft

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Stand
05.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen oder gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) und gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und Dauerarbeitsplätze und Ausbildungsplätze zu schaffen oder dauerhaft zu sichern.

Wenn Sie ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, können Sie für folgende Investitionen eine Förderung bekommen:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte,
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist. Bei kleinen Unternehmen ist dies, einschließlich des Erwerbs einer Betriebsstätte, durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte möglich,
  • Modernisierung des Produktionsprozesses,
  • CO2-reduzierende Investitionen.

Wenn Sie ein Großunternehmen sind, können Sie für folgende Maßnahmen eine Förderung bekommen:

  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit ist wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit,
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist,

CO2-reduzierende Investitionen sowie

  • unter bestimmten Voraussetzungen Investitionsvorhaben von KMU.
  • Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung können Sie Unterstützung bei Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen erhalten.
  • Sie erhalten die Förderung als sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschuss.
  • Die Beihilfehöchstgrenze beträgt je nach Fördergebiet und Vorhaben für kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent, mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent sowie große Unternehmen bis zu 30 Prozent.
  • Als gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung erhalten Sie eine Förderung von bis zu 50 Prozent.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus, die förderfähige Investitionsvorhaben in Sachsen durchführen.

Sie können als gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtung eine Förderung erhalten, wenn Sie nicht zum Hochschulbereich zählen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Grundlage der Förderung ist der jeweils geltende Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Ihr Vorhaben muss zu folgenden Hauptzielen der Förderung beitragen:

  • Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen, Wachstum und Wohlstand erhöhen,
  • Standortnachteile ausgleichen,
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.
  • Sie müssen im Rahmen Ihres Vorhabens Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern. Dabei müssen Sie die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 Prozent erhöhen. Alternativ kann der auf ein Jahr bezogene Gesamtinvestitionsbetrag die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 50 Prozent übersteigen.
  • Die Arbeitsplätze müssen für mindestens 5 Jahre erhalten und besetzt bleiben.
  • Sie müssen das Vorhaben innerhalb von 3 Jahren durchführen.
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Investitionen müssen einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit leisten.
  • Das Investitionsvolumen muss bei Ihrem Vorhaben in den Landkreisen mindestens EUR 50.000 betragen, in allen anderen Fällen mindestens EUR 70.000.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens muss gesichert sein. Mindestens 25 Prozent der Finanzierung müssen durch subventionsfreie Eigenbeiträge erfolgen, bei mindestens 10 Prozent Eigenmitteln.
  • Für Vorhaben von Forschungseinrichtungen und im Bereich Tourismus müssen Sie weitere Bedingungen erfüllen.
  • Für bestimmte Branchen gelten Ausschlüsse und Fördereinschränkungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

Unternehmen in Schwierigkeiten

Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50 Prozent Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

01069 Dresden

+49 351 4910-0

www.sab.sachsen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) (RI.

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