Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Große Richtlinie

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Brandenburg unterstützt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert, Standortnachteile ausgeglichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden.

Strukturbestimmende Vorhaben mit förderfähigen Sachinvestitionen von mehr als EUR 25 Millionen, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, werden vorrangig gefördert.

Als kleines oder mittleres Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
  • den Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterungsinvestition),
  • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin.

Als großes Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit, wie

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition),
  • die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte,
  • der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre.

Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmen bekommen Sie die Förderung auch für Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.

Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für

  • Vorhaben im Bereich Rad-, Wasser- und Wandertourismus,
  • Vorhaben in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,
  • Vorhaben mit innovativen Inhalten,
  • Vorhaben zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Betriebe und Produkte oder

Vorhaben, die zur Saisonverlängerung beitragen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen.

In D-Fördergebieten liegt der Förderhöchstsatz bei 10 Prozent für mittlere Unternehmen und 20 Prozent für kleine Unternehmen.

In den C-Fördergebieten beträgt der Basisfördersatz 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Förderhöchstsatz liegt bei 15 Prozent. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag von 10 Prozent, für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent möglich. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein weiterer Zuschlag von 10 Prozent gewährt werden.

Bei Transformationsinvestitionen beträgt der Fördersatz 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag von 10 Prozent, für kleine Unternehmen ein Zuschlag von 20 Prozent möglich.

Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen Dauerarbeitsplatz EUR 750.000 und je gesicherten Dauerarbeitsplatz EUR 500.000 nicht übersteigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 100.000 betragen.

Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsformulare vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg, vor allem aus folgenden Clustern:

  • Energietechnik,
  • Gesundheitswirtschaft,
  • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Medien und Kreativwirtschaft,
  • Optik und Photonik,
  • Verkehr, Mobilität und Logistik,
  • Ernährungswirtschaft,
  • Kunststoffe und Chemie,
  • Tourismus,
  • Metall.
  • Bestimmte Branchen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
  • Ihr Investitionsvorhaben muss regionalwirtschaftliche Effekte erzielen. Dies ist der Fall, wenn
  • der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oder
  • die Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird.
  • Bei der Förderung von Investitionen in C-Fördergebieten müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben für die Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte mindestens 200 Prozent über dem Buchwert liegen, der in dem Geschäftsjahr vor Beginn der Arbeiten für die wiederverwendeten Vermögenswerte verbucht wurde.
  • Sie bekommen die Förderung für Transformationsinvestitionen, wenn entweder
  • der Investitionsbetrag die durchschnittlich verdienten Abschreibungen der letzten 3 Jahre um mindestens 25 Prozent übersteigt oder
  • die Zahl der in der Betriebsstätte bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 5 Prozent erhöht wird.
  • Sie bekommen die Förderung für ein touristisches Investitionsvorhaben zur Erhöhung und Schaffung von Bettenkapazitäten, wenn

Sie mindestens 10 Betten aufgeteilt auf 3 Einheiten schaffen oder

  • Sie es als zusätzliche Investition in Ihrem bestehenden Gasthof oder Gasthaus umsetzen.
  • Als Investorin und Investor müssen Sie eine beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent des Investitionsvorhabens einbringen.
  • Sie dürfen nicht mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen.
  • Sie müssen sich obligatorisch zum Anfang der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) eventuell unter Hinzuziehung der berufsständischen Körperschaften (Kammern) zu Fragen „Guter Arbeit“ (wie Qualifikation und Weiterbildung beziehungsweise Vereinbarkeit von Beruf und Familie) informieren und beraten lassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU. Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden,
  • die Verlagerung von Betriebsstätten aus Berlin nach Brandenburg.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

14473 Potsdam

+49 331 660-0

www.ilb.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderu.