Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
Worum es geht
Wenn Sie sich als private Beteiligungsgesellschaft an mittelständischen Unternehmen beteiligen, kann die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern unter bestimmten Voraussetzungen Garantien übernehmen.
Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Beteiligungsgesellschaften an mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberuflerinnen und Freiberuflern sowie Betrieben des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Garantien werden bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme als auch bis zu 70 Prozent der vereinbarten Ansprüche der Beteiligungsgesellschaften auf den Ertrag aus der Beteiligung gegeben.
Die Laufzeit beträgt bis zu 10 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind private Beteiligungsgesellschaften.
Begünstigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe und Betriebe des Gartenbaus in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Maßnahme muss so geartet sein, dass eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustandekommen würde.
- Die garantierte Beteiligung soll den Betrag von EUR 1,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin oder Beteiligungsnehmer nicht überschreiten.
- Das Unternehmen, an dem Sie sich beteiligen wollen, muss eine angemessene Rendite erwarten lassen.
- Beteiligungen, die nur der Sanierung von Finanzverhältnissen oder Umschuldungen dienen sollen, werden nicht gefördert.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Garantien durch die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern von Bundesministerium.