Garantien der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg für Beteiligungen

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

Worum es geht

Wenn Sie sich als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an einem kleinen oder mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder an einem Gartenbauunternehmen beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH bekommen.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH unterstützt private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, indem sie Garantien gibt für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus. Voraussetzung ist, dass ohne Übernahme einer solchen Garantie die Beteiligung nicht oder nicht zu angemessenen Bedingungen zustande käme.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH übernimmt Beteiligungsgarantien für folgende Vorhaben:

  • Kooperationen,
  • Innovationsprojekte (auch Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte),
  • Umstellungen bei Strukturwandel,
  • die Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben,
  • Unternehmensnachfolgen,
  • Existenzgründungen.
  • Die Förderung erfolgt als Beteiligungsgarantie.

Die Höhe der Garantie beträgt

  • maximal 70 Prozent der Beteiligungssumme,
  • höchstens EUR 1,5 Millionen beziehungsweise in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 2,5 Millionen je Beteiligungsnehmerin und Beteiligungsnehmer,
  • höchstens die Summe des vorhandenen Eigenkapitals der Beteiligungsnehmerin und des Beteiligungsnehmers.
  • Die Laufzeit der Beteiligung soll ihrem Verwendungszweck entsprechen und beträgt maximal 10 Jahre.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Begünstigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Baden-Württemberg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Ertragskraft des Unternehmens und die Qualität der Unternehmensführung müssen langfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen.
  • Eine Beteiligung ist nicht möglich, wenn sie zur Sanierung der Finanzverhältnisse dient.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH

70182 Stuttgart

0711 16456

bw.ermoeglicher.de

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