Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Förderart
Darlehen
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Investitionen in die Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite bereit, um forstwirtschaftliche Vorhaben zu unterstützen. Besonders gefördert werden Investitionen in den klima- und standortangepassten Waldumbau, die Erstaufforstung sowie die Beseitigung von Schäden und Wiederaufforstung bei extremen Wetterereignissen.

Sie erhalten die Förderung für folgende Projekte:

  • Erstaufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Fläche,
  • klima- und standortangepasster Waldumbau,
  • Waldschutzmaßnahmen, einschließlich Wildschutz und Vorbeugung von Waldbränden,
  • Räumung, Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadereignissen,
  • gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Forstbetrieben,
  • gemeinschaftlich genutzte forstwirtschaftliche Infrastruktur (zum Beispiel Holzlager beziehungsweise Holzkonservierungsanlagen, Wegeinstandsetzung, Wasserführung)

Erwerb von Waldflächen sowie

  • sonstige Investitionen und betriebliche Ausgaben.
  • Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
  • Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin und Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen.
  • Für Leasing-Finanzierungen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich.
  • Ihren Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung der Forstwirtschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächterinnen und Pächter von Waldflächen unabhängig von der gewählten Rechtsform.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen,
  • Kapitaldienst bestehender Darlehen,

unbare Eigenleistungen sowie

Investitionen in Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

60486 Frankfurt am Main

069 2107700

www.rentenbank.de/kontakt/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Forstwirtschaft von Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, lizensiert.

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