Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Worum es geht
Wenn Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt in den Bereichen Kohle oder Stahl durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Forschungsfonds für Kohle und Stahl finanziert
- bahnbrechende Forschungs- und Innovationsprojekte in der sauberen Stahlerzeugung, die bis 2030 zu einer nahezu kohlenstofffreien Stahlerzeugung führen sollen, und
- Forschungsprojekte, die einen gerechten Übergang im Kohlesektor und in Kohleregionen unterstützen.
Der Fonds finanziert Projekte zu folgenden Themen:
- Stahlproduktionsprozesse,
- optimierte Nutzung und Schonung von Ressourcen, Energieeinsparungen und industrielle Effizienzsteigerungen,
- Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz,
- Umweltschutz,
- Technologien zur Unterstützung von Kohleregionen im Wandel,
- Emissionsminderungen bei der Stahlproduktion.
Förderfähig sind
- Forschungsprojekte,
- Pilotprojekte,
- Demonstrationsprojekte,
Begleitmaßnahmen sowie
- unterstützende und vorbereitende Maßnahmen.
- Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse auf Kostenteilungsbasis.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt
für Forschungsprojekte bis zu 60 Prozent,
für Pilot- und Demonstrationsprojekte bis zu 50 Prozent sowie
- für Begleitmaßnahmen, unterstützende und vorbereitende Maßnahmen bis zu 100 Prozent
- der erstattungsfähigen Kosten.
- Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von jährlichen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die im Förder- und Ausschreibungsportal der EU veröffentlicht werden. Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet normalerweise am 15.9. eines Jahres.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Um eine Förderung aus diesem Forschungsfonds zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen,
- Forschungseinrichtungen,
Hochschulen und
- andere Einrichtungen,
- die im Bereich der Kohle- und Stahlforschung tätig sind.
- Organisationen aus Bewerberländern oder Drittländern können sich an dem Programm beteiligen, erhalten jedoch keine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Programms.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Europäische Kommission
B-1210 Brüssel
Europe Direct: (00 800) 6 7 8 9 10 11; Zentrale: (00 32 2) 29-9 11 11
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Forschungsprogramm des Forschungsfonds für Kohle und Stahl von Bundesministerium.