Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Worum es geht

Wenn Sie mit Ihrem innovativen Forschungsprojekt das System Straße leistungs- und zukunftsfähig mitgestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern

  • sichere und verlässliche Straße,
  • intelligente Straße,
  • nachhaltige Straße.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Es werden Förderbekanntmachungen mit thematischen Schwerpunkten zu den einzelnen Innovationsfeldern veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachungen können Sie Förderanträge einreichen. Abseits der Schwerpunkte können Sie Projektskizzen aus dem Themenkreis der Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einreichen.

Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag stellen Sie bei der vom BMDV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben lässt sich hinsichtlich der Themen und Ziele in die Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einordnen.
  • An Ihrem Projekt besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation, ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten und über die technische Grundausstattung zur Durchführung des Projekts.
  • Sie werden an Vernetzungs- und Veranstaltungsformaten teilnehmen und unterstützen die programmbegleitende übergeordnete Informations- und Kommunikationsarbeit des Zuwendungsgebers.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

51427 Bergisch Gladbach

02204 432507

www.bast.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße von Bundesmin.