Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

Förderart
Zuschuss
Region
Berlin
Fördergeber
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse.

Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden.

Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesdenkmalamt Berlin ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

Eigentümerinnen und Eigentümer,

sonstige dinglich Berechtigte sowie

Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige

  • von Denkmalen.
  • Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen und während der gesamten Planungs- und Durchführungsmaßnahme mit dem Landesdenkmalamt Berlin abgestimmt werden.
  • Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichern.
  • Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.
  • Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller versichern, dass die Auftragsvergabe in Teillosen und nach Fachlosen erfolgt und nicht durch einen Generalübernehmer durchgeführt wird.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesdenkmalamt Berlin

10179 Berlin

+49 30 90259-3600

www.berlin.de/landesdenkmalamt/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie .

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