Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Berlin
- Fördergeber
- Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
- Stand
- 08.05.2026
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse.
Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden.
Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Landesdenkmalamt Berlin ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Eigentümerinnen und Eigentümer,
sonstige dinglich Berechtigte sowie
Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige
- von Denkmalen.
- Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre denkmalpflegerische Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen und während der gesamten Planungs- und Durchführungsmaßnahme mit dem Landesdenkmalamt Berlin abgestimmt werden.
- Sie müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme sichern.
- Sie dürfen mit der Maßnahme vor der Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht beginnen.
- Sie müssen als Antragstellerin und Antragsteller versichern, dass die Auftragsvergabe in Teillosen und nach Fachlosen erfolgt und nicht durch einen Generalübernehmer durchgeführt wird.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie .
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