Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie im Rahmen von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Maßnahmen planen, um langfristige und marktfähige Holzvermarktungsstrukturen aufzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung.

Die Förderung erhalten Sie für

  • die Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen,
  • Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen sowie
  • Aufwendungen für den Verkauf beziehungsweise die Vermittlung von Rohholz aus forstlichen Zusammenschlüssen durch nichtstaatliche Vermarktungsorganisationen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen,
  • 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen,
  • für verkauftes oder vermitteltes Rohholz aus den angeschlossenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, das die aufgeführten Mindestmengen übersteigt, einmalig für jede weiteren vollen 1.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde EUR 500,00 und maximal EUR 50.000 jährlich sowie maximal EUR 150.000 innerhalb des Förderzeitraums.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie in begründeten Einzelfällen auch natürliche Personen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Für eine Gründungsförderung müssen mindestens 5 forstliche Zusammenschlüsse zunächst schriftlich ihre Absicht bekunden, über die noch zu gründende oder zu erweiternde Holzvermarktungsorganisation zukünftig das Holz ihrer Mitglieder zu vermarkten.
  • Für eine Förderung neu gegründeter und bestehender Holzvermarktungsorganisationen muss die Fläche oder der nachhaltige jährliche Hiebssatz (Forsteinrichtung) der vertraglich gebundenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und kommunalen Forstbetriebe mindestens 20.000 Hektar oder 80.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde pro Jahr betragen.
  • Einen Zuschuss für den Verkauf beziehungsweise die Vermittlung von Rohholz erhalten Sie nur dann, wenn Sie nach einem anerkannten Chain of Custody (CoC) Zertifizierungssystem wie PEFC, FSC oder Naturland zertifiziert sind.

Begriffe aus diesem Text

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen

48147 Münster

0251 917970

www.wald-und-holz.nrw.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA) von Bundesministe.

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