Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen

Forstamt Soonwald

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Forstamt Soonwald
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie als zertifizierte Waldpädagogin und zertifizierten Waldpädagogen bei der Durchführung von Maßnahmen zur waldbezogenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung in Rheinland-Pfalz.

Sie bekommen die Förderung für waldpädagogische Veranstaltungen, die Sie für Kinder und Jugendliche im Wald durchführen. Ihre Bildungsmaßnahmen können auch Teil einer Veranstaltungsreihe wie einer Projektwoche sein.

Sie bekommen die Förderung als pauschalen Zuschuss.

Die Höhe der Pauschale beträgt EUR 100,00 je Veranstaltung.

Der Zuschuss muss mindestens EUR 300,00 betragen (Bagatellgrenze). Das heißt, Sie müssen mindestens 3 Veranstaltungen durchführen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen können.

Richten Sie bitte Ihren Antrag bitte an das Forstamt Soonwald, Walderlebniszentrum, Geschäftsstelle Zertifikat Waldpädagogik.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind freiberuflich, neben- und ehrenamtlich tätige, natürliche Personen, die das Zertifikat Waldpädagogik erfolgreich absolviert haben und berechtigt sind, den Titel zertifizierter Waldpädagoge und zertifizierte Waldpädagogin zu führen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Veranstaltung muss mindestens 2 Zeitstunden dauern und im Wald stattfinden.
  • Regelmäßige Gruppentermine oder Module innerhalb einer Veranstaltungsreihe sind nur einmalig als Einzelveranstaltung förderfähig.
  • Die Mindestteilnehmendenzahl je Einzelveranstaltung beträgt normalerweise 10 Personen. In begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Klassen oder Gruppen aus Förderschulen, kann die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten werden.
  • Sie müssen Teilnahmeentgelte von der Schulklasse beziehungsweise Gruppe erheben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • waldpädagogische Veranstaltungen, die im Rahmen eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses in Schulen und Kindertagesstätten, in der Jugendhilfe und Jugendpflege, in Forstverwaltungen oder Schutzgebietsverwaltungen sowie in Verbänden, Vereinen und Stiftungen erbracht werden oder anderweitig finanziert sind,
  • Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Veranstaltungen mit Freizeit-, Erlebnis- oder Ausflugscharakter ohne ausgeprägten Bildungsanspruch.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von waldpädagogischen Veranstaltungen von Bundesministerium für Wirtsc.

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