Förderung von Wärmeschutz im Gebäudebestand

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Worum es geht

Wenn Sie Ihr Haus energetisch modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung Ihres Eigenheims oder Mehrfamilienhauses mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle,
  • den verpflichtenden hydraulischen Abgleich,
  • den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe,

Backsteinfassaden sowie

  • zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Bauteile und Bauteilgruppen.

Für umfangreiche energetische Modernisierungsvorhaben wird zusätzlich

ein Modernisierungsbonus Basis von 20 Prozent bei 3 Maßnahmen und

ein Modernisierungsbonus Plus von 30 Prozent bei mindestens 4 Maßnahmen gewährt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) (siehe weiterführende Links).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen lassen und eine Baubegleitung einbinden.
  • Sie müssen die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Bei der Bauausführung müssen Sie umweltfreundliche Materialien bevorzugen.
  • Mit der Maßnahme dürfen Sie nicht vor der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle beginnen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Wärmeschutz im Gebäudebestand von Bundesministerium für Wirtschaft.