Förderung von Vormundschaftsvereinen

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Förderart
Zuschuss
Stand
07.02.2026

Worum es geht

Wenn Sie als Verein Vormundschaften für junge Menschen organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Vormundschaftsverein bei der Erfüllung Ihrer nach § 54 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) übertragenen Aufgaben und bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Unterstützung von jungen Menschen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit.

Sie bekommen die Förderung für anteilige Personal- und Sachausgaben vor allem für

  • die planmäßige Bemühung um die Gewinnung ehrenamtlicher Vormünder,
  • die Einführung der ehrenamtlichen Vormünder in ihre Aufgaben,

die Fortbildung und Beratung von ehrenamtlichen Vormündern sowie

  • die Ermöglichung eines Erfahrungsaustauschs von ehrenamtlichen und hauptamtlichen Vormündern.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Verein maximal EUR 70.000 jährlich.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 31.12. für das folgende Jahr an das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Vormundschaftsvereine mit Erlaubnis nach § 54 SGB VIII mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Ihren Einzugsbereich mit anderen Vormundschaftsvereinen und mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abstimmen.
  • Sie müssen die Maßnahmen in Schleswig-Holstein ausführen und dürfen für Ihre Maßnahmen von keiner anderen Seite Fördermittel erhalten.
  • Ihr Personal muss fachlich qualifiziert sein.
  • Sie ermöglichen den bei Ihnen angestellten Personen eine angemessene Fort- und Weiterbildung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

24143 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Vormundschaftsvereinen von Bundesministerium für Wirtschaft und Kl.

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