Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC
Worum es geht
Wenn Sie in Ihrem innovativen, risikoreichen Verbundprojekt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Höchstleistungsrechnen in Europa durchführen und Ihr Vorhaben als Partner vom GU EuroHPC ausgewählt wird, können Sie einen Zuschuss zu den Projektkosten bekommen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Höchstleistungsrechnen (High Performance Computing, HPC) in Europa. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen des europäischen Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC (GU EuroHPC), der zugrunde liegenden Strategische Forschungs- und Innovationsagenda und dem jährlichen Arbeitsplan.
- Sie bekommen die Förderung für Verbundvorhaben,
- die eine anspruchsvolle Innovationshöhe erreichen,
- die risikoreich sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zeitraum für Ihre Förderung richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden EuroHPC-Bekanntmachung.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Jährlich veröffentlicht das Gemeinsame Unternehmen GU EuroHPC Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
Hochschulen und
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
- Das Vorhaben wurde von GU EuroHPC als Partner für ein „Research and Innovation Action“- oder ein „Innovation Action“-Vorhaben ausgewählt.
- Das Vorhaben leistet relevante Beiträge zur Hightech-Strategie 2025 der Bundesrepublik Deutschland.
- Die Arbeiten aller deutschen Partner sind substanzieller Bestandteil des Verbundprojekts.
- Der Mehrwert der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse wird anhand einer geeigneten Anwendung dargestellt, zum Beispiel als Demonstrator.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 13.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC von Bundesmi.