Förderung von Unternehmensgründungen – Qualifizierung von Existenzgründern (ego.-WISSEN)
Worum es geht
Wenn Sie als regionaler Träger Qualifizierungmaßnahmen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer in der Vor- und Nachgründungsphase durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune, Gründerzentrum, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaft und ähnliche Einrichtung bei der Durchführung einer begleitenden Qualifizierung für Existenzgründerinnen und Existenzgründer (insbesondere auch in den ländlichen Gebieten) in der Vor- und Nachgründungsphase.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für die Projektleitung und Organisation der Qualifizierungsmaßnahmen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 60 Stunden Qualifizierungsmodule in der Vorgründungsphase und 200 Stunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung, maximal jedoch bis zur Höhe einer vergleichbaren Bundesförderung,
- als Festbetragsfinanzierung maximal EUR 110,00 als Hilfe zur Existenzgründung je 8 absolvierter Qualifizierungsstunden für Qualifizierungsmodule nach der Gründung,
- insgesamt jedoch maximal EUR 2.750 je Unternehmensgründerin und Unternehmensgründer.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sowie Gründerzentren, kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und ähnliche Einrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen oder kreisfreien Städten in Sachsen-Anhalt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die angestrebte Unternehmensgründung soll nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten und überzeugende Marktchancen besitzen und die fachliche und persönliche Eignung der Gründerinnen und Gründer sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Unternehmensgründung oder -nachfolge müssen durch einen Businessplan nachgewiesen und durch eine fachkundige Stelle befürwortet werden.
- Es können Unternehmensgründerinnen und -gründer innerhalb des Zeitraums 12 Monate vor bis 5 Jahre nach der Gründung an geförderten Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
- Die Gründung des Unternehmens muss spätestens 12 Monate nach Projektbeginn in Sachsen-Anhalt erfolgen.
- Sie müssen mit den Existenzgründerinnen und Existenzgründern einen Qualifizierungsvertrag abschließen.
- Die von Ihnen durchgeführte Qualifizierung muss auf der Grundlage eines individuellen Qualifizierungskonzepts zur Vermittlung ausreichender Kenntnisse zur Gründung und Führung eines Unternehmens unter Beachtung der wählbaren Qualifizierungsmodule erfolgen.
- Sie müssen den Nachweis Ihrer fachlichen Eignung erbracht haben.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer müssen ihre Teilnahme an der von Ihnen durchgeführten Qualifizierungsmaßnahme durch die Vorlage eines von Ihnen unterzeichneten Stundennachweises nachweisen.
Nicht gefördert werden
- Unternehmensgründerinnen und -gründer, die sich im Bereich der freien Berufe mit entgeltlicher Unternehmens- oder Rechtsberatung als überwiegendem Geschäftszweck selbstständig machen, sowie
- Zusammenschlüsse bestehender Unternehmen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
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