Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.

Folgende Förderschwerpunkte für Projektvorhaben gibt es derzeit:

Energieeffizienz steigern:

Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz von Komponenten und Maschinen von bestehenden Produktionsanlagen sowie Anlagen der Gebäudetechnik

Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen:

Projekte zur Verringerung der in der Produktion eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder von Halbzeugen, sowie Projekte, die den Bedarf an Trinkwasser verringern oder die Abwassermenge reduzieren

Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren:

Projekte, bei denen fossile Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung durch emissionsfreie Alternativen ersetzt werden

Unvermeidbare Abwärme nutzen:

Projekte, bei denen unvermeidbare Abwärme aus Produktionsprozessen oder aus der Erbringung von Dienstleistungen anderen Unternehmen über ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt wird

Machbarkeitsstudien „EffizienzChecks“:

  • Studien, mit denen Projekte der oben genannten Förderschwerpunkte sowohl technisch als auch wirtschaftlich bewertet werden.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrer erreichten Ressourceneinsparung und der Unternehmensgröße. Sie erhalten je nach Förderschwerpunkt bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Im Förderschwerpunkt „Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren“ erfolgt die Förderung in Form eines jährlichen Zuschusses für die Betriebsmehrkosten einer dekarbonisierten Technologie, die über einen Zeitraum von 5 Jahren gegenüber einer bestehenden fossilen Anlage entstehen.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 1.000.000 EUR und für Machbarkeitsuntersuchungen „EffizienzChecks“ maximal 100.000 EUR.
  • Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 EUR.
  • Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Folgende Förderschwerpunkte sind künftig geplant:

Produktionsprozesse dekarbonisieren

Energie flexibel nutzen

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg.

Unternehmen sind alle eigenständigen Einheiten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.

Bei Anwendung der De-minimis-Verordnung werden keine Unternehmen gefördert, die in der

Fischerei oder der Aquakultur,

Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder

Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Vorhaben müssen Sie in Hamburg durchführen.
  • Die Maßnahmen müssen zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
  • Ihre geförderte Anlage muss eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren einhalten und in Hamburg bestimmungsgemäß betrieben werden.
  • Sie dürfen Ihr Vorhaben nicht beginnen, bevor die Förderung bewilligt wurde.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

20097 Hamburg

+49 40 24846-0

www.ifbhh.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz von Bundesministerium für Wirtsch.