Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2022)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Worum es geht

Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb nachhaltig wirtschaften möchten und Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt planen sowie Bodenerosion und Treibhausgase verringern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Vorhaben zur Stärkung des Umweltschutzes, einschließlich der biologischen Vielfalt, und des Klimaschutzes.

Sie erhalten die Förderung für

  • Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel, auch durch Reduzierung von Treibhausgasen und Verbesserung der Kohlenstoffbindung,
  • die nachhaltige Nutzung und effiziente Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen wie Wasser, Böden und Luft, auch durch Verringerung der Abhängigkeit von Chemikalien,
  • die Eindämmung und Umkehrung des Verlustes an biologischer Vielfalt, die Verbesserung von Ökosystemleistungen sowie den Schutz von Lebensräumen und Landschaften.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses hängt vom Verpflichtungsumfang ab und wird nach der Flächennutzung im Antragsjahr beziehungsweise der Ergebnisse der Kontrollen berechnet.
  • Ihre Maßnahme muss den jeweils angegebenen Mindestförderbetrag erreichen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte als Teil des Sammelantrages bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
  • Die Einreichung des Antrages ist nur in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA vorgesehen.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.

Für bestimmte Maßnahmen müssen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger außerdem unter die Kategorie „Kleinstunternehmen oder der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ gemäß KMU-Definition der EU fallen.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie verpflichten sich, die Maßnahme im beantragten Umfang für die Dauer von 5 Jahren im Betrieb durchzuführen.
  • Sie erhalten eine Förderung nur für in Thüringen gelegene landwirtschaftliche Flächen, auf denen eine landwirtschaftliche Tätigkeit durchgeführt wird.
  • Die Mindestgröße eines Förderobjekts beträgt 50 Quadratmeter.
  • Bitte beachten Sie die speziellen Zuwendungsvoraussetzungen der jeweiligen Maßnahme.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

07743 Jena

0361 574041000

tlllr.thueringen.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlan.