Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustrie (Zuschuss Transformationsberatung Automobilzulieferer Niedersachsen)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Niedersachsen
- Bereich
- Beratung, Digitalisierung, Mobilität
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie als Automobilzulieferer eine Beratung zur Transformation Ihres Betriebes in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Unternehmen der Automobilzulieferbranche durch Förderung von fachlicher Beratung zu Transformationsprozessen in Ihrem Betrieb.
Sie erhalten die Förderung für Beratungen vor allem zu folgenden Themen:
- Ausrichtung der Unternehmensstrategie,
- Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und Produkte/Angebote,
- Weiterentwicklung (Digitalisierung) der Geschäftsprozesse im Bereich Produktion, Produkte, Dienstleistungen,
- Krisenmanagement und Resilienzberatung,
- Weiterentwicklung einer Unternehmens-/Lernkultur,
- Entwicklung einer Strategie zur Qualifizierung und/oder Weiterbildung des Personals.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 je Beratung, maximal jedoch bis zu Höhe des Rechnungsbetrages. Der Zuschuss muss mindestens EUR 2.500 betragen.
- Sie können die Beratungsförderung nur einmal in Anspruch nehmen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.11.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Automobilzulieferindustrie mit Einzelbetriebsstätte in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Niedersächsische Transformationsagentur muss im Rahmen einer Erstanalyse einen konkreten Beratungsbedarf im Hinblick auf die Transformation Ihrer Einzelbetriebsstätte oder eines wesentlichen Teils davon festgestellt und Ihnen eine entsprechende Beratung empfohlen haben.
Die Beratung, für die Sie eine Förderung erhalten, muss
- von einem durch die Niedersächsische Transformationsagentur akkreditierten Beratungsunternehmen erbracht werden und
- als individuelle Beratung mit einer in Niedersachsen liegenden einzelnen Betriebsstätte (Einzelbetriebsstätte) durchgeführt werden.
- Das Beratungsunternehmen muss ein Beratungsprotokoll (Datum, Dauer, Inhalt) sowie eine individuelle Handlungsempfehlung erstellen.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Transformationsberatung für Betriebe der Automobilzulieferindustri.
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