Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect im Rahmen des Forschungsprogramms Kommunikationssysteme „Souverän. Digital. Vernetzt.“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen möchten, vielleicht bereits im Rahmen einer Unternehmensgründung, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die Forschungsergebnisse zu Kommunikationstechnologien schnell in die Anwendung bringen. Damit werden Gründungsinteressierte unterstützt, die Firmengründungen auf Basis von innovativen Forschungsergebnissen umsetzen. Die Förderung fokussiert die Erforschung, Entwicklung und Evaluation von Demonstratoren unter Einbeziehung von konkreten Anwendungsszenarien.

Gefördert werden Einzelvorhaben in 2 Phasen:

  • Pase 1 – Entwicklungsphase: In dieser Phase soll die technische Umsetzbarkeit Ihrer Gründungsidee („proof of principle“) erarbeitet werden. Sie können Ihre Firmengründung in dieser Phase vorbereiten. Die Unternehmensgründung kann beispielsweise im Rahmen einer EXIST-Förderung erfolgen.
  • Phase 2 – Umsetzungsphase: In dieser Phase stehen vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Vordergrund. Sie haben Ihre Unternehmensgründung bereits durchgeführt und erarbeiten in dieser Phase die Erhöhung des technologischen Reifegrades und bereiten die wirtschaftliche Verwertbarkeit Ihrer Gründungsidee vor.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Fristen

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem Projektträger ein. Zu den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember werden Projektskizzen ausgewählt.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

in Phase 1:

Hochschulen und

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

in Phase 2:

  • nicht börsennotierte kleine technologieorientierte Unternehmen, deren Eintragung in das Handelsregister maximal 5 Jahre zurückliegt
  • Verbundvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit anderen Institutionen, Verbänden und Vereinen sowie sonstigen Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden in Ausnahmefällen auch gefördert.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • In Phase 1 arbeiten Sie als Gründungsinteressentin oder Gründungsinteressent hauptsächlich noch in den Räumlichkeiten der Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
  • In Phase 2 befinden sich mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile im Besitz der im Unternehmen aktiven Gründerinnen und Gründer.
  • Ihre Unternehmensgründung ist zu Beginn der Förderung in Phase 2 abgeschlossen.
  • Ihr Vorhaben ist durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet.
  • Die Ergebnisse Ihres Vorhabens werden Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz nutzen.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI / VDE Innovation + Technik GmbH

10623 Berlin

+49 30 310 078-0

www.vdivde-it.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Start-ups im Bereich der Kommunikationssysteme – StartUpConnect im.