Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte in Unternehmen in Niedersachsen
Worum es geht
Wenn Sie Unternehmen, die Fachkräfte suchen, auf regionaler Ebene dabei helfen, interessierte Zuwandererinnen und Zuwanderer zu finden und in ihren Betrieb zu integrieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der Durchführung von Projekten, mit denen internationale Zuwandererinnen und Zuwanderer für den niedersächsischen Arbeitsmarkt gewonnen werden können.
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie Start Guides einsetzen, die überbetrieblich arbeiten und umsonst folgende Aufgaben erfüllen:
- informative Unterstützung und praktische Begleitung der Zusammenführung von ausbildungs- oder beschäftigungsinteressierten Unternehmen mit interessierten internationalen Zuwanderinnen/Zuwanderern für Praktika, betriebliche Berufsausbildungen und Beschäftigungen,
- persönliche Unterstützung von Unternehmen und internationalen Zuwanderinnen/Zuwanderern bei betrieblichen Integrationsprozessen unter Moderation der gegenseitigen Erwartungen von Geschäftsleitungen, Belegschaft, Zuwandererinnen und Zuwanderern sowie
- Information betreuter Unternehmen und internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer über begleitende Beratungs- und Förderangebote von staatlicher, kommunaler oder anderer Seite und Unterstützung beider Seiten beim Zugang zu diesen Leistungen.
- Gefördert wird außerdem ein zentrales Koordinierungsprojekt, dessen Aufgabe es ist, eine landesweit kohärente Arbeitsmarktförderung zur Gewinnung und Integration internationaler Zuwanderinnen und Zuwanderer zu unterstützen.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie erhalten die Förderung für eine Projektlaufzeit von maximal 24 Monaten.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Sie können Anträge nur zu bestimmten Antragsstichtagen einreichen, normalerweise zum 31.3. und zum 30.9. eines Jahres.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts mit Erfahrung in der Unterstützung von Unternehmen bei der Gewinnung und betrieblichen Integration von internationalen Zuwanderinnen und Zuwanderern. Das sind insbesondere regionalräumlich tätige berufs- und branchenübergreifend ausgerichtete wirtschaftsnahe Organisationen sowie Organisationen mit Erfahrungen in der arbeitsmarktbezogenen Sozialarbeit für Zuwanderinnen und Zuwanderer.
Für das zentrale Koordinierungsprojekt sind in Niedersachsen ansässige juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts antragsbeerechtigt, die über rechts- und sozialwissenschaftliche Kompetenzen verfügen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppen Ihres Vorhabens sind Unternehmen mit Fachkräftebedarf an Betriebsstandorten in Niedersachsen sowie internationale Zuwandererinnen/Zuwanderer mit Erwerbsinteresse in Niedersachsen.
- Sie und Ihre Kooperationspartner müssen über die nötigen fachlichen und administrativen Kenntnisse zur Durchführung des Projekts verfügen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sicherstellen.
- Sie müssen Qualitätskriterien nach dem Scoring-Modell nachweisen, damit ermittelt werden kann, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Beachten Sie, dass in jedem Landkreis, jeder kreisfreien Stadt oder in der Region Hannover nur insgesamt maximal 2 Start-Guide-Projekte gefördert werden.
Keine Förderung bekommen
- Organisationen, die im Programm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz eine Projektförderung für „Berater“- oder „Willkommenslotsen“-Projekte erhalten oder beantragt haben und
- Unternehmen, die für andere Unternehmen gewerbsmäßig Dienstleistungen zur Anwerbung und Integration internationaler Zuwanderinnen/Zuwanderer oder entsprechende Rechts- und Personalberatung erbringen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von „Start Guides“ zur Unterstützung der Gewinnung und Integration int.