Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben
Worum es geht
Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen.
Sie als Sozialbetrieb erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Für jede teilnehmende langzeitarbeitslose Person werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zu EUR 4.726 für bis zu 36 Monate.
Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Sozialbetrieb müssen Sie Ihre unternehmerische Zielsetzung nachweisen.
- Sie müssen einen tragfähigen Businessplan (oder alternativ Social Business Model Canvas) und ein Integrationskonzept einreichen.
- Das Betreuungs- und Anleitungspersonal muss bei Ihnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
- Ihr Sozialbetrieb muss bei Antragsstellung bereits gegründet sein.
- Die Teilnehmenden müssen ihren 1. Wohnsitz in Brandenburg haben.
- Die Langzeitarbeitslosen müssen zumindest 1 Tag je gefördertem Monat in Ihrem Sozialbetrieb sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialb.