Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

Worum es geht

Wenn Sie eine Selbsthilfegruppe für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Angehörige aufbauen oder erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Selbsthilfegruppen von Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung oder chronischer Krankheit und/oder deren Familienangehörigen.

Sie bekommen die Förderung für den Aufbau und Erhalt der Selbsthilfegruppe auf örtlicher Ebene.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt höchstens EUR 400,00 pro Selbsthilfegruppe und Jahr.

Richten Sie bitte Ihren Antrag über einen Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, über einen Landesbehindertenverband oder über die Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. (LAG) bis spätestens 1.11. des Jahres, das dem Bewilligungszeitraum vorausgeht, an das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Selbsthilfegruppen unabhängig von ihrer Rechtsform.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihre Selbsthilfegruppe muss

  • auf ein längerfristiges Wirken angelegt sein,
  • ständig mindestens 6 Mitglieder haben,
  • bereit sein, alle Betroffenen des Einzugsgebiets aufzunehmen,
  • einen regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch sicherstellen,
  • in eigenständigen Gruppentreffen gegenseitige Hilfen zur Lebensbewältigung und gesellschaftlichen Teilhabe bieten.
  • Gruppen, die weniger als 8 Gruppentreffen im Jahr durchführen, können nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der Bewilligungsbehörde gefördert werden.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)

95447 Bayreuth

0921 6053328

www.zbfs.bayern.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Beh.