Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Worum es geht

Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine neue Immobilie kaufen oder bauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie erstmalig eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind.

Sie erhalten die Förderung für den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum.

Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten.

Die Höhe des Darlehens beträgt abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischen EUR 160.000 und EUR 200.000. Bei Gebäuden, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude, BEG) erreichen, kann das Darlehen um EUR 20.000 erhöht werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Baubeginn oder Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Sie sind als Privatperson antragsberechtigt, wenn Ihr Gesamteinkommen folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigt:

  • Einpersonenhaushalt: EUR 27.561 pro Jahr,
  • Zweipersonenhaushalt: EUR 46.353 pro Jahr,
  • Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt: EUR 9.397.
  • Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Die Wohnung ist rechtlich und tatsächlich zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet und baulich abgeschlossen.
  • Sie müssen die geförderte Wohnung für die Dauer der Zinsverbilligung zweckbestimmt nutzen.
  • Sie müssen Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten einsetzen.
  • Gemeinschaftliche Wohnprojekte müssen sich rechtlich konstituiert haben, es muss eine abgeschlossene Planung vorliegen und ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung stehen.
  • Sie müssen die Finanzierung Ihres Vorhabens dauerhaft sichern.
  • Ihre monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens EUR 400,00 betragen.

Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie

  • bereits über Wohneigentum verfügen, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr zumutbar,
  • Sie Eigenkapital beziehungsweise Vermögen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten haben.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neub.