Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwerb von Gebrauchtimmobilien (Hessen-Darlehen Bestandserwerb)
Worum es geht
Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine gebrauchte Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie eine von Ihnen selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie erhalten die Förderung für den Kauf eines vorhandenen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer vorhandenen Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 200.000.
Das Gesamtdarlehen muss mindestens EUR 30.000 betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
- Einpersonenhaushalt: EUR 27.561 pro Jahr,
- Zweipersonenhaushalt: EUR 46.353 pro Jahr,
- Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt: EUR 9.397.
- Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Wohnung muss rechtlich und tatsächlich zur dauernden Wohnraumversorgung geeignet und baulich abgeschlossen sein.
- Der von Ihnen erworbene Wohnraum muss sich in einem guten baulichen Zustand befinden oder kann im Rahmen des Kaufs durch Umbauten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu angemessenen Kosten in einen guten baulichen Zustand versetzt werden.
- Wenn es im geförderten Wohnraum wesentlichen Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf gibt oder wesentliche Umbauten nötig sind, müssen Sie eine vorherige baufachliche Prüfung durch die WIBank in Anspruch nehmen.
- Sie müssen die geförderte Wohnung für die Dauer der Zinsverbilligung zweckbestimmt nutzen.
- Sie müssen die Finanzierung Ihres Vorhabens dauerhaft sichern.
- Ihre monatliche Belastung aus der Finanzierung muss mindestens EUR 400,00 betragen.
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie
- bereits über Wohneigentum verfügen, es sei denn, dessen Nutzung ist aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht oder nicht mehr zumutbar,
- Sie Eigenkapital beziehungsweise Vermögen in Höhe von mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten haben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
zuständige Wohnungsbauförderstelle Hessen
www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/wohnungsbaufoerderstellen-306310
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Erwe.