Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Worum es geht

Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie in kleinen bayerischen Skigebieten die bestehenden Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen technisch erneuern oder modernisieren, um die technischen Standards, den Komfort und die Qualität der Seilbahnen zu verbessern.

Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Investitionen bekommen, die für den Skisport beziehungsweise die Sommernutzung ebenso wichtig sind.

Sie bekommen die Förderung als Investitions- oder Zinszuschuss, der ein Darlehen verbilligt. Sie können auch beides kombinieren.

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • für kleine Unternehmen maximal 35 Prozent,
  • für mittlere Unternehmen maximal 25 Prozent,

für ausschließlich kommunal getragene Unternehmen bis zu 35 Prozent

  • der förderfähigen Kosten.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

kommunale Unternehmen sowie

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
  • Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn keine Beteiligung kommunaler Gebietskörperschaften vorliegt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Sie müssen in einem Skigebiet investieren, das die Anforderungen der EU an kleine Skigebiete und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Das Skigebiet hat nicht mehr als 3 Pisten mit einer Gesamtlänge von höchstens 3 Kilometern.
  • Die Gemeinde, in der das Seilbahnunternehmen liegt, hat maximal 2.000 Hotelzimmer und verkauft weniger als 15 Prozent der Skipässe als Wochenskipässe. Hier gilt der Mittelwert der letzten 3 Jahre.
  • Ihre Maßnahme muss für eine ganzjährige Nutzung der Anlagen und damit auch auf den Sommertourismus ausgerichtet sein. Hierzu müssen Sie zusammen mit Ihrem Antrag ein Konzept für die Ganzjahresnutzung im entsprechenden Ski- beziehungsweise Wandergebiet vorlegen.
  • Sie sind verpflichtet, gemeinsam mit dem örtlichen ÖPNV-Träger die Schaffung eines Verkehrskonzepts und Möglichkeiten einer Anbindung der Seilbahn an den ÖPNV zu prüfen.
  • Liegt der Investitionsbetrag unter EUR 500.000, muss das Vorhaben zumindest dazu beitragen können, das Gesamteinkommen in dem Gebiet unmittelbar und auf Dauer merklich zu erhöhen (Primäreffekt).
  • Ihr Investitionsvorhaben muss mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung, vor allem dem Alpenplan und dem Regionalplan in Einklang stehen.

Sie müssen

  • innerhalb von 36 Monaten investieren,
  • sich als Investor angemessen beteiligen.

Von der Förderung ausgeschlosssen sind

  • Investitionen, die mit der grundlegenden Dienstleistung nicht unmittelbar zusammenhängen (beispielsweise Leihskiausrüstung, Zusatzeinrichtungen für Skischulen, Mountainbikeverleih), sowie
  • die Umschuldung oder Sanierung sowie Ersatzinvestitionen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Zuständige Bezirksregierung Bayern

www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/66776027377

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten von Bundesminis.