Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batterieforschung: „BattFutur – Nachwuchsgruppen Batterieforschung“
Worum es geht
Wenn Sie an der Entwicklung von Batterien forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Einzelvorhaben an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der Batterietechnologien adressieren und zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbstständigkeit von Nachwuchsforscherinnen und Nachwuchsforschern geeignet sind.
Förderfähig sind Vorhaben zu material-, prozess- und recyclingbasierten Fragestellungen von wiederaufladbaren, elektrochemischen Energiespeichern (Sekundärbatterien) mit den Anwendungsschwerpunkten Elektromobilität, stationäre Systeme und weitere industrierelevante Anwendungen. Ihre Projektideen können Sie zu folgenden Forschungsschwerpunkten einreichen:
- Material- und Produktionsprozessforschung,
- Skalierungsforschung und Digitalisierung,
- ressourcenschonende Batteriekreisläufe,
- aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren.
- Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, jedoch maximal 2.150.000 EUR.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bis zum 15. November eines Jahres (letztmalig bis zum 15.11.2025) bei dem Projektträger Jülich ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Die Förderung ist personengebunden an die Leitung der Nachwuchsgruppe gekoppelt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihre grundlegenden, anwendungsorientierten Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs müssen durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sein.
- Ihre aufzunehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen in den letzten 6 Jahren eine Promotion erlangt haben und Arbeitsgruppen anführen und leiten können. Die Promotion kann länger zurückliegen, wenn Zeiten der Kindererziehung nachgewiesen werden.
- Bei der Projektplanung müssen Sie den nationalen und internationalen Forschungsstand berücksichtigen und außerdem Standards zur Qualitätssicherung der Forschung einhalten.
- Als aufnehmende Einrichtung stellen Sie die für das Projekt erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung und unterstützt das Forschungsvorhaben.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten zum Thema wissenschaftlicher Nachwuchs in der Batteriefo.