Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie sich an Forschungsprojekten zum Cluster 3-Arbeitsprogramm der EU beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Aktivitäten zur Teilnahme an dem europäischen Forschungsprogramm „Horizont Europa“ in Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“. Dies umfasst unter anderem folgende Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags erforderlich sind:

  • Sie befassen sich mit dem vorgesehenen Förderinstrument,
  • Sie arbeiten frühzeitig an der Aufstellung eines Konsortiums,
  • Sie arbeiten an einer themenspezifische Netzwerkbildung,

Sie arbeiten den EU-Antrag aus oder

  • Sie bereiten die finale Einreichung des EU-Antrags vor.
  • Primär werden Einzelvorhaben mit deutscher Koordination des EU-Antrags gefördert.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten.
  • Sie erhalten pro Projekt bis zu 120.000 EUR.
  • Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Das Verfahren ist mehrstufig angelegt.

Dem beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH sind die Antragsunterlagen in schriftlicher oder elektronischer Form spätestens zu den nachfolgend benannten Stichtagen vorzulegen. Eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpersonen der Nationalen Kontaktstelle Sicherheit (NKS) vor der Antragseinreichung sowie eine begleitende Beratung während der Projektlaufzeit sind zwingend notwendig.

Fristen

Einreichungstag für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027 ist der 13.05.2026.

Das im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragte Vorhaben muss ein spezifisches Topic aus dem europäischen Arbeitsprogramm des Folgejahres adressieren. Mit dem Stichtag im Jahr 2026 ist dies für das Arbeitsprogramm 2027 möglich. Liegt zum mit dieser Förderrichtlinie vorgegebenen Einreichungsstichtag das Arbeitsprogramm für Cluster 3 nicht final vor, können dennoch Projektanträge eingereicht werden. Diese müssen sich ausschließlich auf einen Themenbereich des Clusters 3 beziehen. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die sich auf den Themenbereich der Cybersicherheit beziehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

rechtliche Voraussetzungen

Der Zuschuss ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
  • Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
  • andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern,
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung,
  • Kommunen,
  • Verbände und Non-Profit-Organisationen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben muss einen Bezug zum Cluster 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ von Horizont Europa aufweisen.
  • Soweit ein offizielles Arbeitsprogramm für das Folgejahr zum Einreichungsstichtag vorliegt, müssen Sie einen konkreten Bezug zu einem der für das Folgejahr avisierten Topics herstellen.
  • Sie müssen Ihre Forschungsergebnisse so veröffentlichen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

VDI Technologiezentrum GmbH

40468 Düsseldorf

+49 211 6214-401

www.vditz.de

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten zum Thema „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftig.