Förderung von Projekten zum Thema „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ im Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung
Worum es geht
Wenn Sie im Bereich der Bildungsforschung die digitale Bildung von Kindern erforschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Sie bei Ihrem Forschungsvorhaben zu Fragstellungen im Bereich der frühen Bildung in einer digitalen Welt.
Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben zu folgenden Themenfeldern:
- Forschung zu Gelingensbedingungen, Auswirkungen, Vor- und Nachteilen der Einbindung digitaler Medien in der frühen Bildung,
- Professionalisierung des pädagogischen Personals: Forschung zu beziehungsweise Erarbeitung von konkreten Konzepten zur Unterstützung einer frühen digitalen Medienbildung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.
- Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
- Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
- Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem DLR Projektträger ein.
- In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Projektskizzen konnten bis zum 30.04.2024 eingereicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,
- sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung, beispielsweise Gemeinden, kreisfreie Städte, Verbände, Bildungseinrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung beziehungsweise eine sonstige Einrichtung in Deutschland.
- An dem Vorhaben ist mindestens eine Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung beteiligt.
- Sie berücksichtigen Praxispartnerinnen und Praxispartner sowie die administrative Ebene des Projekts von Anfang an und verankern die Einbindung der Partnerinnen und Partner bereits im Arbeitsplan.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Sie dürfen die Ergebnisse Ihres Vorhabens nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz nutzen.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten zum Thema „Frühe Bildung in einer digitalen Welt“ im Rah.