Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Zentralasiens

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

Worum es geht

Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft oder mit Zentralasien beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien.

Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden, im Einzelnen:

  • Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1),
  • internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2),
  • Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3),
  • Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Modul 4),
  • Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5),
  • Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6),
  • Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7),
  • Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8),
  • Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.
  • Das Antragsverfahren zweistufig. Ihre Projektskizze reichen Sie bitte zu den spezifischen Förderaufrufen zu den dort genannten Einreichfristen bei dem DLR Projektträger ein.
  • In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

in den Modulen 1 bis 8

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Hochschulen,
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,

kommunale Gebietskörperschaften und

andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern,

in Modul 9 als Erst-Zuwendungsempfänger

Hochschulen,

außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und

andere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durch.
  • Die Partnerländer können die Finanzierung ihrer Teilvorhaben durch entsprechende Förderaufrufe demonstrieren, in denen die Fördermodalitäten der ausländischen Vorhabenteile spezifiziert werden (bilaterale Finanzierung).
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.
  • Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

DLR Projektträger

53227 Bonn

+49 2203 601-0

www.dlr.de/pt

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten in der Forschungs- und Innovationszusammenarbeit mit den.