Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK

Niedersächsisches Kultusministerium

Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Niedersächsisches Kultusministerium
Stand
08.05.2026

Worum es geht

Wenn Sie Kindern und Jugendlichen musikalisches Wissen vermitteln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Niedersachsen unterstützt Sie bei der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.

Die Förderung erhalten Sie für überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte wie

  • Breitenförderung,
  • Begabungsförderung,

Fortbildungsmaßnahmen für Multiplikatoren und

  • Kooperationsprojekte mit Einbindung in bestehende musikpädagogische Netzwerke.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 50 Prozent der Gesamtausgaben, maximal jedoch EUR 15.000.
  • Die Bagatellgrenze beträgt EUR 2.500.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.11. für das folgende Jahr beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB), Lüneburg.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

der Landesmusikrat Niedersachsen e.V.,

seine angeschlossenen Verbände sowie

sonstige niedersächsische musikpädagogische Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Als Institution sollten Sie sich am Gemeinwohl orientieren.
  • Sie müssen Personal einsetzen, das durch ein Musikpädagogik-Diplom, als staatlich geprüfte Musiklehrkraft oder als Lehrkraft an öffentlichen Musikschulen qualifiziert ist.
  • Der Honorarsatz des beteiligten Personals darf EUR 35,00 pro Stunde nicht überschreiten.
  • Sie müssen Ihr Projekt grundsätzlich innerhalb eines Kalenderjahres durchführen.
  • Sie erhalten keine Förderung für unbare Eigenleistungen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) Lüneburg

21339 Lüneburg

04131 152222

bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb/rlsb-lueneburg

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK von Bundesminis.

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