Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Worum es geht

Wenn Sie Projekte zur Bildungs-, Informations- oder Öffentlichkeitsarbeit in der Entwicklungspolitik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Berlin unterstützt Sie als Verband oder Verein in der Entwicklungshilfe bei entwicklungspolitischen Vorhaben.

Sie erhalten die Förderung für Projekte der Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Sie müssen sich Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend mit mindestens 10 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Hat Ihr Projekt ein Finanzvolumen von über EUR 30.000, müssen Sie sich um eine Finanzierungsbeteiligung von Dritten wie etwa dem Bund oder der EU bemühen.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu den bekanntgegebenen Terminen bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind in Berlin ansässige, im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereine sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Auch wenn Ihr Verein oder Ihre Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft außerhalb Berlins ansässig ist, können Sie gefördert werden, wenn das Land Berlin Interesse an der Durchführung der Projekte hat.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss einen entwicklungspolitischen Bezug für das Land Berlin haben. Der entwicklungspolitische Bezug Ihrer Organisation allein reicht nicht aus.
  • Ihre Projekte im Ausland sind im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften des Senats und der Bezirke von Berlin sowie im Rahmen von etablierten Schulpartnerschaften förderfähig.
  • Ihre Inlandsprojekte, die mit Maßnahmen im Globalen Süden verknüpft werden, unterliegen nicht der Beschränkung auf Schul- und Städtepartnerschaften. Zum Globalen Süden gehören Entwicklungsländer und -gebiete der Development Assistance Committee (DAC)-Liste der Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD) Teil 1.
  • Bei Projekten für und/oder mit Kindern und Jugendlichen oder bei Aus- und Fortbildungen für Multiplikatoren in der Kinder- und Jugendarbeit müssen Sie eine Kindesschutz-Richtlinie beschließen und umsetzen.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben keine gewerblichen Ziele verfolgen. Ihr Projekt darf sich nicht ausschließlich auf die interne Organisation beziehen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Stiftung Nord-Süd-Brücken

10405 Berlin

030 42851385

nord-sued-bruecken.de/

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