Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bayern
- Bereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
- Stand
- 01.03.2026
Worum es geht
Wenn Sie eine Einrichtung der Umweltbildung betreiben und qualitativ hochwertige Bildungsangebote der nachhaltigen Entwicklung (BNE) und der Umweltbildung (UB) in Bayern schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Einrichtung der Umweltbildung bei der Umsetzung nichtwirtschaftlicher Projekte zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (Bildungsangebote BNE/UB).
Sie erhalten die Förderung für
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bildungsangeboten, die den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zum Beispiel Umweltbewusstsein, ökologische Zusammenhänge oder Möglichkeiten für nachhaltiges Handeln aufzeigen und dadurch zur Verstärkung von BNE und ihrer Breitenwirkung beitragen,
- Projekte, die thematisch beziehungsweise methodisch innovativ sind und insbesondere der Entwicklung und Erprobung von neuartigen Angeboten dienen (nur staatlich anerkannte Umweltstationen),
- Organisation und Durchführung von Treffen zur Netzwerkbildung.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
- Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in einfacher Ausfertigung oder elektronisch an die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (beispielsweise Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände), sofern sie in der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Vorhaben muss sich am Leitbild einer Bildung für nachhaltige Entwicklung ausrichten.
- Sie müssen über die notwendige fachliche Kompetenz verfügen und eine ausgewogene Vermittlung der Bildungsinhalte sicherstellen.
- Nicht gefördert werden Umweltbildungseinrichtungen oder Projekte, die von der Scientology-Organisation, vergleichbaren Sekten oder anderen ideologisch geprägten Institutionen (mit-)getragen, (mit-)organisiert oder umgesetzt werden.
- Von der Förderung ausgeschlossen sind natürliche Personen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Zuständige Bezirksregierung Bayern
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildun.
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