Förderung von Organisationen der Überbetrieblichen Maschinenverwendung (ÜMV)
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in der Landwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als regionale oder überregionale Organisation der überbetrieblichen Maschinenverwendung bei koordinierenden Maßnahmen in der Landwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für
- Maßnahmen, die dem rationellen Einsatz der Landtechnik und gemeinsamen Dienstleistungen in der landwirtschaftlichen Produktion sowie der Landschaftspflege dienen, und
- Maßnahmen, die durch landwirtschaftlich-technische Gemeinschaftsvorhaben die technische Entwicklung der Betriebe bei der Digitalisierung konstruktiv begleiten und deren Investitionsaufwand für die Einführung und langfristige Nutzung, schlagkräftiger, innovativer und hierbei insbesondere klima-, boden- und gewässerschonender und damit eine auf umweltschonende Bewirtschaftung ausgerichtete Technik in der Praxis minimieren.
- Außerdem erhalten Sie eine Förderung für investive Maßnahmen, die der technischen Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen dienen, um bei einer Notlage mit Ausfall der Energieversorgung vor allem tierhaltende oder lebensmittelproduzierende Betriebe in die Lage zu versetzen, den Tierschutz, die Tiergesundheit sowie die Aufrechterhaltung der Produktion weiterhin gewährleisten zu können.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 10.000 pro Jahr für regionale Organisationen und bis zu EUR 12.000 pro Jahr für überregionale Organisationen.
- Für Investitionen in die technische Vorsorge für betriebliche Notfallmaßnahmen können Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, pro Ausrüstungsgegenstand beziehungsweise technischer Anlage jedoch maximal EUR 15.000, bekommen.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres an den Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH). Anträge auf Förderung von Investitionsvorhaben können Sie jederzeit einreichen.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind regionale Vereinigungen und überregionale Dachorganisationen, die der Koordination, Information und Förderung von Trägerschaften der überbetrieblichen Maschinenhaltung in grundsätzlichen, organisatorischen und technischen Fragen dienen und die eine hauptamtliche Geschäftsstelle unterhalten.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Für die hauptamtliche Geschäftsführung Ihrer Organisation muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis bestehen.
- Sie legen einen Geschäftsbericht für das zurückliegende Jahr sowie einen Haushaltsplan für das Jahr vor, für das die Förderung beantragt wird.
- Bitte beachten Sie, dass pro Landkreis nur eine regionale Vereinigung gefördert werden kann.
- Als regionale Vereinigung müssen Sie vom Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) anerkannt sein.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 07.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Organisationen der Überbetrieblichen Maschinenverwendung (ÜMV) von.