Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes
Worum es geht
Wenn Sie nicht investive Maßnahmen im Tierschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Verbesserung der Tierschutzsituation von freilebenden herrenlosen Katzen.
Sie erhalten die Förderung für
- die Kastration freilebender herrenloser Katzen einschließlich der tierärztlichen Behandlung sowie der Kennzeichnung mittels Mikrochip,
- die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen oder deren Kennzeichnung mittels Mikrochip.
- Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent, höchstens jedoch EUR 5.000 der förderfähigen Ausgaben.
- Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bis zum 31.12. des Vorjahres an das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für das Kalenderjahr 2024 gilt als Stichtag der 31.3.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine, Tierheime sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine Stellungnahme des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zu tierschutzrechtlichen und veterinärhygienischen Gesichtspunkten und der Dringlichkeit der Maßnahme vorlegen.
- Sie verpflichten sich, bei der Kastration oder Sterilisation eine Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochip durchzuführen. Sie müssen die Mikrochipkennzeichnung in einem Haustierregister eintragen lassen.
- Als Einrichtung, die Tiere aus dem Ausland zwecks entgeltlicher Abgabe an Dritte verbringt oder einführt, erhalten Sie keine Förderung.
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 15.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
99099 Erfurt
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes von Bundesministerium .