Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 21.02.2026
Worum es geht
Wenn Sie sich als Hochschule an europäischen Forschungsprojekten beteiligen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Ihre Vorbereitungen zur Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen. Dies umfasst ihre netzwerkbildenden Maßnahmen sowie auch Ihre Beteiligung an Calls und ergänzenden Programme von „Horizont Europa“ sowie weiteren EU-Forschungsprogrammen wie „Green Deal“ oder „EUREKA“.
Das BMBF fördert Ihre Aktivitäten zur Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnern zur Vorbereitung gemeinsamer Anträge für Forschungsprojekte.
Ihr Vorhaben muss zur Vernetzung mit potenziellen europäischen Projektpartnern beitragen und einen Mehrwert für Ihre Hochschule haben.
Sie bauen Ihre Kontakte beziehungsweise Ihr Netzwerk in Europa passend zu den Forschungsthemen aus.
Sie können deutlich machen, dass die beantragten Maßnahmen direkt mit dem Ausbau und Aufbau der Kontakte zusammenhängen und auch einen Mehrwert schaffen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für bis zu 12 Monate.
Sie erhalten pro Projekt bis zu 75.000 EUR .
Das Antragsverfahren ist einstufig. Reichen Sie Ihre Forschungsanträge beim VDI Technologiezentrum ein. Nutzen Sie für die Erstellung des Antrags bitte das Internetportal easy-Online.
Was Sie zusätzlich wissen sollten
Fristen
Anträge konnten bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen und
Hochschulen für Angewandte Wissenschaft sowie
- die Duale Hochschule Baden-Württemberg,
- die Hochschule Geisenheim,
- die Berufsakademie Sachsen,
- die Duale Hochschule Thüringen,
- die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (der Teil in der die Hochschule Lausitz).
- Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
- Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
- Das Vorhaben darf nicht wirtschaftlich sein.
- Pro Hochschule sind maximal 2 zeitgleich laufende Projekte erlaubt.
- Sie müssen notwendige Daten zur Verfügung stellen und Fortschritte veröffentlichen.
- Sie müssen Ihre Vorhaben bis zum 31.12.2027 abschließen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 21.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
Passt das zu deinem Vorhaben?
Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.
Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.
Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschre.
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