Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren und für Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Worum es geht

Wenn Sie Beratungen und Qualifizierungen zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für Fachpersonal in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und in Familienzentren anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Beratung und Qualifizierung zum Thema „Trauma und Hochbelastung“ für

pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege, Familienzentren sowie

pädagogische Fachberaterinnen und Fachberater im System der Kindertageseinrichtungen.

Sie bekommen die Förderung für Personal- und Sachausgaben für Fort- und Weiterbildung, Beratung, In-House-Seminare und Supervision.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.

Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • Vereine,

Bildungsinstitute und Bildungseinrichtungen

mit Sitz und Tätigkeitsfeld in Schleswig-Holstein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Ihr Personal, das die Maßnahmen zur Traumapädagogik vor Ort durchführt, muss über einschlägige Berufserfahrungen verfügen. Dazu gehören beispielsweise

Kinderschutzfachkräfte und/oder

Traumapädagogik und/oder

Fachberatung zu Kinderschutzthemen und/oder

  • Traumafachberatung.
  • Sie müssen über eine Anbindung zu Fachstrukturen der einzelnen Träger in den Regionen Schleswig-Holsteins sowie zum Thema Trauma verfügen.
  • Sie müssen Erfahrungen in der psychosozialen Beratung sowie Durchführung von Fortbildungen und Supervisionen vorweisen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

24143 Kiel

0431 9880

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen zur Traumapädagogik in Kindertageseinrichtungen, der Kin.