Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“
- Förderart
- Zuschuss
- Region
- Bundesweit
- Stand
- 03.04.2026
Worum es geht
Wenn Sie Modellprojekte in Braunkohlerevieren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) erhalten.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert im Rahmen von Modellvorhaben investive und nicht investive Einzelprojekte und Verbundprojekte. Diese werden im Rahmen von Ideen- und Projektwettbewerben ausgewählt. Vorrangig gefördert werden Kooperationsprojekte mit Beteiligten aus verschiedenen Branchen, öffentlichen und gesellschaftlichen Institutionen in den Revieren sowie überbetriebliche Projekte.
Die Fördergebiete sind Landkreise in oder mit engem Bezug zu den Braunkohleregionen
- Rheinisches Revier,
- Lausitzer Revier,
- Mitteldeutsches Revier,
- Helmstedter Revier.
Inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wirtschaftsstandortes,
- Qualifizierung und Fachkräftesicherung,
Cluster- und Innovationsmanagement sowie
- Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten in Unternehmen, Kommunen und bei sonstigen Akteurinnen und Akteuren im Revier.
- Grundlage für die Förderung im jeweiligen Revier ist das Regionale Investitionskonzept (RIK), das in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) von den Regionalpartnern erstellt wurde. Das RIK ist die zentrale Entscheidungs- und Handlungsgrundlage für die Akteure vor Ort.
- Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren erhalten.
- Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben oder Kosten. Der Höchstbetrag pro Einzelvorhaben ist auf 300.000 EUR begrenzt. Verbundvorhaben können bis zu einem Höchstbetrag von 1,2 Millionen EUR (1.200.000 EUR) bezuschusst werden und mit maximal 300.000 EUR je Antragstellerin oder Antragsteller.
- Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft beträgt der Eigenanteil mindestens 40 %.
- Der Höchstbetrag für Personal- und Sachkosten bei einem Regionalpartner beträgt
- im Rheinischen Revier 150.000 EUR,
- im Lausitzer Revier 200.000 EUR,
im Mitteldeutschen Revier 135.000 EUR und
- im Helmstedter Revier 100.000 EUR.
- Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst veröffentlichen der Bund oder die beauftragten Abwicklungspartner in den Regionen Ideen- und Projektwettbewerbe. Die Kontaktdaten der Abwicklungspartner werden im Internet bekanntgegeben.
- Zur Teilnahme an den Ideen- und Projektwettbewerben können Sie Ihre Projektskizzen bei der im Wettbewerbsaufruf genannten Stelle einreichen. Im Aufruf werden die Voraussetzungen für die Teilnahme erläutert.
- Ansprechpartner für Förderbekanntmachungen des Bundes ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).
Was Sie zusätzlich wissen sollten
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die grundsätzlich ihren Sitz in den genannten Braunkohlerevieren haben sollen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- In den ausgewählten Themenfeldern werden Sie neue Ideen und kreative Ansätze entwickeln, erproben und umsetzen.
- Das Projekt besitzt Modellcharakter und leistet einen erkennbaren Beitrag für den Strukturwandel in dem jeweiligen Braunkohlerevier und gegebenenfalls auch in anderen Braunkohleregionen.
- Das Verwertungsinteresse und die Verwertungsmöglichkeiten sind klar erkennbar und Sie können diese konkret darstellen.
Begriffe aus diesem Text
Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 03.04.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber
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Zuständig
Wer dieses Programm vergibt.
Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen de.
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