Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in Unternehmen (AGVO) – Sachsen-Anhalt ENERGIE

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Treibhausgasemissionen durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Unternehmen bei der Umsetzung investiver Maßnahmen und Projekte, die sowohl durch Energieeffizienzmaßnahmen als auch durch Energieeinsparmaßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasemissionen führen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

Sie erhalten die Förderung für

  • gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz (zum Beispiel an Fassade, Dach, Fenstern, Türen, Toren, Heizung, Kühlung) und
  • nicht gebäudebezogene Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie Austausch ineffizienter technischer Anlagen und Aggregate, Installation von Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung oder Maßnahmen zur energetischen Prozessoptimierung.

Sie können gebäudebezogene Einzelmaßnahmen mit einer oder mehreren der folgenden Maßnahmen kombinieren:

  • Installation von am Standort des Gebäudes befindlichen integrierten Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaikmodulen oder Wärmepumpen,
  • Installation von Ausrüstung zur Speicherung der Energie, die von den am Standort des Gebäudes befindlichen Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie erzeugt wird,
  • Anbindung an ein energieeffizientes Fernwärme- und/oder Fernkältesystem und dazugehörige Ausrüstung,
  • Bau und Installation von Ladeinfrastruktur für die Gebäudenutzende und von damit zusammenhängender Infrastruktur wie Rohrleitungen, wenn sich die Parkplätze im oder am Gebäude befinden,
  • Installation von Ausrüstung für die Digitalisierung des Gebäudes, insbesondere zur Steigerung seiner Intelligenzfähigkeit, einschließlich passiver gebäudeinterner Verkabelung oder strukturierter Verkabelung für Datennetze und des zugehörigen Teils der Breitbandinfrastruktur auf der Liegenschaft, zu der das Gebäude gehört, jedoch mit Ausnahme der für Datennetze bestimmten Verkabelung außerhalb der Liegenschaft und
  • Investitionen in Gründächer und Ausrüstung für die Sammlung und Nutzung von Regenwasser am Standort des Gebäudes.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu

50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine Unternehmen,

35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für mittlere Unternehmen und

  • 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für große Unternehmen,
  • maximal jedoch EUR 1 Million je Unternehmen.
  • Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Kundenportal an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen mit Ausnahme von Unternehmen der Tabakindustrie.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Sie müssen

  • Ihre Maßnahme in Sachsen-Anhalt umsetzen,
  • ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachweisen,
  • mit Antragstellung eine von einer oder einem Sachverständigen bestätigte Bestandsaufnahme vorlegen und die geplante Senkung der Treibhausgasemissionen durch die beabsichtigte Maßnahme darstellen.
  • Die zuwendungsfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestens EUR 50.000 betragen, bei großen Unternehmen mindestens EUR 150.000.

Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem

  • Maßnahmen, deren Durchführung die Einhaltung angenommener und in Kraft getretener Unionsnormen sicherstellen oder die auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruhen,
  • der Erwerb und die Verwendung gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen,

Demonstrationsprojekte und Pilotvorhaben sowie

  • der Erwerb von Kraftfahrzeugen für den Personen- und Straßengüterverkehr, Grundstücken und Gebäuden sowie von Büro- und Beleuchtungstechnik.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 05.02.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Nutzung erne.