Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern

Worum es geht

Wenn Sie demokratisches Bewusstsein stärken und Vorhaben zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Maßnahmen zur Stärkung von Toleranz, Mitmenschlichkeit und demokratischer Orientierung sowie zur Stärkung der Bereitschaft zu zivilgesellschaftlichem Engagement.

Die Förderung erhalten Sie vor allem für

  • Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes,
  • kofinanzierte Projekte der Bundesprogramme zur Stärkung von Demokratie und Toleranz,
  • landesweit wirkende Projekte zur Stärkung von Demokratie und Toleranz,
  • Mikroprojekte zum Auf- und Ausbau zivilgesellschaftlicher und demokratiestärkender Prozesse in Kommunen, Vereinen und bei Verbänden.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
  • Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
  • Ihren Antrag stellen Sie bitte beim Landesamt für Gesundheit und Soziales.
  • Im Fall von Beratungsprojekten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss zunächst ein Auswahlverfahren für die Trägerschaft der jeweiligen Beratungsprojekte des landesweiten Beratungsnetzwerkes durchgeführt werden. Dazu reichen Sie bitte Ihre Interessenbekundung bei der Landeszentrale für politische Bildung, Landeskoordinierungsstelle Demokratie und Toleranz beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten ein.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen fachlich und organisatorisch geeignet sein, das Projekt durchzuführen.
  • Sie müssen ein positives Votum des Vergaberates der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ vorlegen (gilt nicht für Beratungsangebote des landesweiten Beratungsnetzwerkes).
  • Im Fall von Beratungsangeboten des landesweiten Beratungsnetzwerkes muss eine Auswahl durch die Interministerielle Arbeitsgruppe „Handlungsrahmen für Demokratie und Toleranz“ auf der Grundlage eines Interessenbekundungsverfahrens getroffen worden sein.
  • Wollen Sie ein Mikroprojekt durchführen, müssen an der Projektumsetzung mindestens 5 Personen (Akteurinnen und Akteure oder Teilnehmende) mit einem Zeitumfang von jeweils mindestens 4 Stunden je Akteurin und Akteur oder Teilnehmenden beteiligt sein.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 08.05.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Landesamt für Gesundheit und Soziales

18055 Rostock

+49 385 588-59000

www.lagus.mv-regierung.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen zur Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-.