Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern (ego.-KONZEPT)

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

Förderart
Zuschuss
Stand
01.03.2026

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründerinnen und Existenzgründern.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die sich entlang des gesamten Gründungsprozesses orientieren. Das sind vor allem Projekte, die

  • im schulischen Bereich ansetzen, um bereits während der Schulphase das unternehmerische Leitbild zu vermitteln und so eine Gründermentalität junger Menschen zu fördern,
  • dabei helfen, das Gründungsgeschehen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes zu verbessern,
  • Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen unterstützen,
  • im Verbund mit Branchenclustern und wissenschaftlichen Einrichtungen durchgeführt werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu EUR 800.000, in begründeten Ausnahmefällen bis zu EUR 1,5 Millionen.

Die Laufzeit der Projekte kann bis zu 5 Jahre betragen.

Es ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen. Projektvorschläge können Sie nach Wettbewerbsaufrufen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einreichen. Außerdem kann das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt Ideenwettbewerbe aussschreiben.

Was Sie zusätzlich wissen sollten

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Ihr Projekt soll folgenden Handlungsfeldern zuzuordnen sein:

  • Sensibilisierung für das Thema unternehmerische Selbstständigkeit, Vorbereitung auf unternehmerische Selbstständigkeit und Unternehmensnachfolgen,
  • Generierung von Ideen für Unternehmensgründungen (Ideenschöpfung),
  • begleitende Unterstützung von Gründungsvorhaben in der Vor- und unmittelbaren Nachgründungsphase,
  • Entwicklung und Ausbau von Strukturen der Gründungsförderung, des Verwertungsmanagements sowie für Transfermaßnahmen in Geschäftsideen und Gründungen.
  • Der geografische Wirkungsbereich Ihres Vorhabens muss sich auf das Land Sachsen-Anhalt beziehen, die Unternehmen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen ihren Betriebssitz oder eine Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben oder der Betriebssitz oder die Betriebsstätte der Unternehmen muss in Sachsen-Anhalt beabsichtigt sein.
  • Zu den geförderten Projekten werden nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugelassen, deren Existenzgründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

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Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

39104 Magdeburg

+49 800 560-0757

www.ib-sachsen-anhalt.de/

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründ.

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