Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts „Zukunftsenergieprogramm kommunal Straßenbeleuchtung (ZEP-kommunal LED)“

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

Worum es geht

Wenn Sie bestehende Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung umrüsten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Die Förderrichtlinie ZEP-kommunal Sanierung verfolgt den Zweck, das genehmigte EFRE-Programm des Saarlandes 2021 – 2027 (EFRE-Programm) in der Priorität 3 „Klimaschutz" und dem spezifischen Ziel 2.1 „Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen" umzusetzen.

Aufgrund der finanziell überwiegend sehr schwierigen Situation der Kommunen ist es herausfordernd, die Verbesserung der Energieeffizienz sanierungsbedürftiger kommunaler Gebäude und Infrastrukturen anzugehen. Der hohe Schuldenstand verhindert oftmals klimapolitisch sinnvolle Investitionen. Mit Hilfe der EFRE Förderung energetischer Sanierungen kann dem entgegengewirkt werden

Gegenstand der Förderung ist die Umrüstung bestehender Straßenbeleuchtungsanlagen auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung. Gefördert werden im öffentlichen Außenbereich die Kosten für Beschaffung und Einbau von:

  • Leuchtenkopf, bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie Leuchtmittel, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse.
  • Steuer- und Regelungstechnik, Controller, Gateway.
  • Gefördert wird nur der Austausch von bestehenden Anlagen und nicht die Installation von Neuanlagen.
  • Voraussetzung für eine Förderung ist der Einbau und Einsatz von insektenfreundlichen Leuchten.

Förderfähig sind nur folgende Hauptkategorien:

  • Baustelleneinrichtung,
  • Demontage der alten Leuchten,
  • Beschaffung der neuen Leuchten,
  • Montage der Leuchten,
  • Dokumentation und Stundenlohnarbeiten.
  • Die den Hauptkategorien zugeordneten Tätigkeitsbeschreibungen können der Anlage 2 „Vereinfachte Kostenoptionen Berechnungsblatt Beleuchtung" entnommen werden.
  • Eine Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Saarlandes (siehe weiterführende Links).

Was Sie zusätzlich wissen sollten

Verfahrensablauf

Die Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars mit folgenden EFRE-spezifischen Unterlagen einzureichen:

  • Antragsformblatt mit Kostenvoranschlag gemäß Ziffer VI.2 der Richtlinie (Anlage 2),
  • Berechnungsblatt zur Ermittlung der Energieeffizienz und der CO2 -Einsparung (Anlage 2),
  • Herstellernachweis (Datenblatt, für alle Leuchten) über den Einbau und Einsatz von insektenfreundlichen Leuchten gemäß den technischen Anforderungen in Anlage 1,
  • Straßenliste gemäß Anlage 4,
  • falls vorhanden, ein eventuell bestehender Lichtvertrag,
  • falls vorhanden, Nachweis über in Anspruch genommene Drittmittel,
  • die Begründung des Antragstellers zum gewählten Angebot und dem Kostenvoranschlag sowie die als begründende Unterlagen einzureichenden eingeholten Angebote,
  • Projektbeschreibung.
  • Die Bewilligungsstelle kann im Einzelfall ergänzende Unterlagen anfordern

Bearbeitungsdauer

Sie können von einer Bearbeitung des Antrages innerhalb von 2 bis 3 Monaten ausgehen.

Wortlaut der Förderdatenbank des Bundes, unverändert übernommen. Stand 01.03.2026. Vollständige Bedingungen beim Fördergeber

Passt das zu deinem Vorhaben?

Ob ein Programm trägt, hängt an Dingen, die auf keiner Programmseite stehen: was du vorhast, wer mitmacht, was du schon ausgegeben hast und welches zweite Programm du dir damit verbauen würdest. Dreißig Minuten, und du weißt es.

Über alle fachlich freigegebenen Anträge liegt unsere Bewilligungsquote bei 100 Prozent.

Zuständig

Wer dieses Programm vergibt.

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie

66119 Saarbrücken

+49 681 501-4298

www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html

Angaben aus der Förderdatenbank des Bundes, lizenziert unter Förderung von Maßnahmen kommunaler Gebietskörperschaften und sonstiger Körpersch.